Das jüngste Urteil Nr. 38880 vom 14. Juli 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat im italienischen Rechtsbereich erhebliches Interesse geweckt, insbesondere hinsichtlich der Dokumentationsmethoden von Kriminalpolizeimaßnahmen. Diese Entscheidung berührt ein entscheidendes Thema: die Rechtmäßigkeit der unterlassenen Protokollierung von Erklärungen von sachkundigen Personen, wenn bestimmte Hindernisse vorliegen.
Das Gericht prüfte einen Fall, in dem Informationen einer sachkundigen Person nicht protokolliert, sondern in den Kriminalpolizeiregistern vermerkt worden waren. Die zentrale Frage war, ob diese Informationen zur Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen verwendet werden könnten. In diesem Zusammenhang bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der unterlassenen Protokollierung gemäß Art. 373 Abs. 4 der Strafprozessordnung und stellte fest, dass die konkrete Verhinderung der sachkundigen Person eine gültige Voraussetzung für eine solche Unterlassung darstellt.
DOKUMENTATION DER TÄTIGKEIT – Verhinderung der sachkundigen Person, die Erklärungen abgibt – Unterlassene Protokollierung gemäß Art. 373 Abs. 4 StPO – Rechtmäßigkeit – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Dokumentation von Kriminalpolizeimaßnahmen stellt die Verhinderung der sachkundigen Person, die sich aus konkreten Umständen ergibt, eine geeignete Voraussetzung für die unterlassene Protokollierung gemäß Art. 373 Abs. 4 StPO ihrer Erklärungen und deren Aufnahme in die Kriminalpolizeianmerkung dar. (Sachverhalt, in dem die nicht protokollierten, aber in der Kriminalpolizeianmerkung wiedergegebenen Informationen für die Anwendung der Vorsichtsmaßnahme als verwendbar erachtet wurden).
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung eines pragmatischen Ansatzes bei der Dokumentation von Erklärungen durch die Kriminalpolizei. Konkrete Umstände, die die Unterlassung der Protokollierung rechtfertigen, können Notsituationen oder Gefahren für die sachkundige Person umfassen. Nachfolgend einige wichtige Überlegungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 38880 von 2023 einen wichtigen Meilenstein für das Verständnis der Protokollierung von Erklärungen in der Kriminalpolizei darstellt. Es bekräftigt die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Ermittlungsverfahren im Einklang mit den Vorschriften und Grundrechten durchgeführt werden, und ermöglicht gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität in besonderen Situationen. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Effektivität der Ermittlungen, sondern wahrt auch die prozessualen Garantien, wodurch das Rechtssystem gerechter und ausgewogener wird.