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Kommentar zum Urteil Nr. 38278 von 2023: Prämienurlaub und Gesetzesänderungen | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 38278 von 2023: Strafurlaub und Gesetzesänderungen

Das Urteil Nr. 38278 vom 20. April 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Gewährung von Strafurlaub für Verurteilte wegen Verbrechen dar, die einer Zusammenarbeit mit der Justiz entgegenstehen. Insbesondere betrifft der vorliegende Fall eine Person, die wegen Verbrechen der ersten Kategorie verurteilt wurde und nicht mit der Justiz zusammengearbeitet hat. Das Gericht hob die Entscheidung des Überwachungsgerichts Rom auf, das den Antrag auf Strafurlaub abgelehnt hatte, und hob hervor, dass die durch Artikel 4-bis der Strafvollzugsordnung vorgenommenen Gesetzesänderungen sofort anwendbar sind.

Der normative Kontext und die jüngsten Änderungen

Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Anwendung des Grundsatzes tempus regit actum, der besagt, dass prozessuale Normen rückwirkend auf laufende Verfahren angewendet werden, sofern keine spezifischen Übergangsbestimmungen vorliegen. In diesem Fall führen die durch das Gesetzesdekret Nr. 162 von 2022, umgewandelt in das Gesetz Nr. 199 von 2022, eingeführten Änderungen zu neuen Bewertungsmodalitäten für die Gewährung von Strafurlaub, wodurch diese Vorteile potenziell auch für Personen, die wegen Verbrechen verurteilt wurden, die einer Zusammenarbeit mit der Justiz entgegenstehen, zugänglicher werden.

01 Präsident: TARDIO ANGELA. Berichterstatter: TOSCANI EVA. Berichterstatter: TOSCANI EVA. Angeklagter: PERRONE GIUSEPPE. Hebt mit Zurückverweisung auf, TRIBUNAL DE VIGILANCIA ROMA, 28.06.2022 563000 PRÄVENTION UND STRAFANSTALTEN (STRAFVVOLLZUGSORDNUNG) - Strafurlaub - Verurteilung wegen Verbrechen, die einer Zusammenarbeit mit der Justiz entgegenstehen, sogenannte "erste Kategorie", die nicht mit der Justiz zusammengearbeitet haben - Änderungen von Art. 4-bis der Strafvollzugsordnung durch das Gesetzesdekret Nr. 162 von 2022, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 199 von 2022 - Sofortige Anwendbarkeit auf laufende Verfahren – Vorhandensein – Gründe – Von Amts wegen im Kassationsverfahren feststellbar - Vorhandensein. Im Hinblick auf die Gewährung von Strafurlaub für eine Person, die wegen Verbrechen verurteilt wurde, die einer Zusammenarbeit mit der Justiz entgegenstehen, sogenannte "erste Kategorie", die nicht mit der Justiz zusammengearbeitet hat, sind die durch das Gesetzesdekret vom 31. Oktober 2022, Nr. 162, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 30. Dezember 2022, Nr. 199, vorgenommenen Änderungen des Art. 4-bis der Strafvollzugsordnung auf laufende Verfahren anwendbar, aufgrund der prozessualen Natur der Normen bezüglich der Strafvollzugsvorteile, die in Ermangelung einer spezifischen Übergangsregelung dem Grundsatz des "tempus regit actum" unterliegen. (In Anwendung des Grundsatzes hob das Gericht angesichts des während des Revisionsverfahrens eingetretenen "ius superveniens" die Ablehnung des Strafurlaubs auf, die unter der Geltung der Rechtsvorschriften vor der Gesetzesänderung ergangen war).

Praktische und juristische Auswirkungen

Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen für Verurteilte und für Fachleute, die sich mit Strafrecht befassen. Tatsächlich bietet die Aufhebung der Ablehnung des Strafurlaubs die Möglichkeit, Anträge auf Zugang zu Strafvollzugsvorteilen auf der Grundlage der neuen Vorschriften neu zu prüfen. Insbesondere könnten die Änderungen von Art. 4-bis der Strafvollzugsordnung den Zugang zu Strafurlaub für Personen erleichtern, die, obwohl sie nicht mit der Justiz zusammenarbeiten, ein positives Verhalten während der Haft zeigen.

  • Die Gesetzesänderungen sind sofort auf laufende Verfahren anwendbar.
  • Der Grundsatz tempus regit actum begünstigt die Anwendung der für die Gefangenen günstigeren Normen.
  • Die Neubewertung von Anträgen auf Strafurlaub könnte zu einer Erhöhung der Gewährungen führen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 38278 von 2023 stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Strafvollzugsvorteile dar und unterstreicht die Bedeutung eines Rechtssystems, das sich an veränderte normative Umstände anpassen kann. Die Möglichkeit, die neuen Bestimmungen auf laufende Verfahren anzuwenden, bietet eine konkrete Chance, Situationen zu überprüfen, die bisher als unveränderlich galten. Anwälte und Fachleute des Sektors müssen diesen normativen Entwicklungen besondere Aufmerksamkeit schenken, um eine wirksame Verteidigung der Rechte ihrer Mandanten zu gewährleisten.

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