Festhalten von Ausländern und Begründung von Verlängerungen: Der Oberste Kassationsgerichtshof Nr. 16364/2025 klärt die Pflichten des Friedensrichters

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion I, Nr. 16364 vom 28. April 2025 (eingereicht am 30. April 2025) stellt einen grundlegenden Baustein im empfindlichen Gleichgewicht zwischen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und den individuellen Garantien von Ausländern dar, die in Zentren für die Unterbringung zur Rückführung (CPR) festgehalten werden. Das Oberste Kollegium hat den Beschluss eines Friedensrichters von Trapani aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, der die weitere Verlängerung des Festhaltens genehmigt hatte, indem er sich auf eine allgemeine Bezugnahme auf Polizeiberichte beschränkte. Im Folgenden analysieren wir den Kern der Entscheidung, die rechtlichen Bezüge und die praktischen Auswirkungen für die Beteiligten.

Der rechtliche Rahmen: vom Gesetzesdekret 145/2024 zum Gesetz 187/2024

Das Gesetzesdekret vom 11. Oktober 2024 Nr. 145, das mit Änderungen durch das Gesetz vom 9. Dezember 2024 Nr. 187 umgewandelt wurde, hat die Regelung des administrativen Festhaltens gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets 286/1998 (Einheitstext zum Einwanderungsrecht) erheblich beeinflusst. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Ausdehnung der maximalen Gesamtdauer des Festhaltens auf bis zu 18 Monate;
  • Vorsorge für "weitere" Verlängerungen über 12 Monate hinaus, nach Prüfung durch den Friedensrichter;
  • Stärkung der Begründungspflicht bei fortbestehendem Bedarf an Identifizierung oder sozialer Gefährlichkeit.

Die Gesetzgebung hat jedoch nichts an der "einschränkenden Natur der persönlichen Freiheit" des Festhaltens geändert, die weiterhin der Gesetzes- und Gerichtsreservierung gemäß Art. 13 der Verfassung und Art. 5 der EMRK unterliegt.

Der Kern der Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs

Im Hinblick auf das administrative Festhalten von Ausländern im Prozessrecht nach dem Gesetzesdekret vom 11. Oktober 2024 Nr. 145, das mit Änderungen durch das Gesetz vom 9. Dezember 2024 Nr. 187 umgewandelt wurde, darf der Beschluss, mit dem der Friedensrichter die weitere Verlängerung des Festhaltens in einem Zentrum für die Unterbringung zur Rückführung genehmigt, nicht damit begnügen, auf die Berichte der Polizeibehörde zu verweisen, ohne deren Inhalt wiederzugeben und insbesondere zu erklären, auf welchen konkreten Elementen die Identifizierung des Ausländers als wahrscheinlich erachtet wird, gemäß Art. 14 Abs. 5 des Gesetzesdekrets vom 25. Juli 1998 Nr. 286, da die Maßnahme ein unverletzliches Recht betrifft, dessen Einschränkung durch die absolute Gesetzesreservierung gemäß Art. 13 der Verfassung garantiert ist, und die Begründung "per relationem", obwohl zulässig, nicht gänzlich frei von jeglichen Hinweisen sein darf, die deren Übernahme durch den Entscheider belegen. (Im Einklang mit: Sektion 1 Zivilrecht, Nr. 610 vom 11.01.2022, Rv. 663963-01).

Die besonders dichte Leitsatzentscheidung betont zwei Schlüsselaspekte:

  • Punktuelle Begründung: Der Friedensrichter muss den Inhalt der Polizeiberichte zumindest in zusammengefasster Form wiedergeben und erklären, warum die vorgebrachten Elemente die Identifizierung der festgehaltenen Person oder die Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung wahrscheinlich machen.
  • Grenzen der Begründung "per relationem": Die Bezugnahme auf externe Dokumente ist zulässig, aber es muss die "kritische Übernahme" der darin enthaltenen Gründe dargelegt werden. Andernfalls verletzt die Entscheidung Art. 111 der Verfassung über die Begründungspflicht und Art. 13 der Verfassung über die persönliche Freiheit.

Der Gerichtshof verweist ferner auf seine eigene Rechtsprechung (Cass. civ. 610/2022), die bereits im Zivilrecht ähnliche Begründungsmängel im Zusammenhang mit der persönlichen Freiheit beanstandet hatte.

Operative Auswirkungen für Anwälte und Beteiligte

Das Urteil liefert wertvolle Hinweise für diejenigen, die ausländische Staatsbürger im Rahmen der Bestätigung oder Verlängerung des Festhaltens betreuen:

  • Überprüfen Sie, ob die Anordnung konkrete Fakten zur Untermauerung der Wahrscheinlichkeit der Identifizierung oder Rückführung darlegt.
  • Stellen Sie sicher, dass der Friedensrichter sich nicht auf Standardformulierungen ("angesichts der Polizeidokumente") beschränkt, sondern objektive Daten (Anfragen zur konsularischen Zusammenarbeit, technische Fristen, Ergebnisse von Recherchen) anführt.
  • Erheben Sie andernfalls die Verletzung von Art. 14 Abs. 5 TUI, Art. 13 der Verfassung und Art. 5 EMRK und beantragen Sie im Rahmen der Kassationsbeschwerde die sofortige Freilassung gemäß Art. 606 cpp.
  • Beachten Sie, dass das Verfassungsgericht bereits (anhängige Überweisungsbeschlüsse) über die Vereinbarkeit der neuen Höchstdauer des Festhaltens mit den Verfassungsprinzipien befasst wurde.

Schlussfolgerungen

Der Oberste Kassationsgerichtshof Nr. 16364/2025 bekräftigt, dass die persönliche Freiheit des Ausländers nicht zugunsten bloßer administrativer Erfordernisse geopfert werden darf, denen es an konkreten faktischen Nachweisen mangelt. Es obliegt den Friedensrichtern, eine substanzielle, nicht nur "per relationem" erfolgte Begründung zu liefern und jeden Tag der Freiheitsberaubung zu rechtfertigen. Die Anwälte verfügen ihrerseits nun über ein weiteres Instrument, um unbegründete Verlängerungen anzufechten und die Einhaltung der verfassungsrechtlichen und europäischen Garantien vor Gericht durchzusetzen.

Anwaltskanzlei Bianucci