Die Scheidung stellt die formelle und endgültige Auflösung des Ehebandes dar. Sie ist ein Schritt, der über die tatsächliche Trennung hinausgeht und einen rechtlichen Bruch markiert, der es beiden ehemaligen Ehepartnern ermöglicht, ihr Leben auf neuen und autonomen Grundlagen neu aufzubauen. Diese entscheidende Phase ohne die Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts für Scheidungsrecht zu bewältigen, kann einen bereits komplexen Weg in ein Labyrinth rechtlicher und wirtschaftlicher Unsicherheiten verwandeln. Die Anwaltskanzlei Bianucci bietet gezielte Rechtsberatung und stellt ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung, um Mandanten durch die Komplexität des Scheidungsverfahrens zu führen.
Die Führung einer Scheidung erfordert einen Ansatz, der technische Strenge, Verhandlungsgeschick und ein tiefes Verständnis der persönlichen Dynamik kombiniert.
Ein erfahrener Fachanwalt für Scheidungsrecht reicht nicht nur Akten ein, sondern entwickelt eine umfassende Strategie.
Das Gesetz sieht zwei verschiedene Wege vor, um zur Auflösung der Ehe zu gelangen.
Dieses Verfahren ist möglich, wenn die ehemaligen Ehepartner eine vollständige Einigung über alle Bedingungen erzielt haben. Mit der Unterstützung ihres Scheidungsanwalts wird ein gemeinsamer Antrag verfasst und beim Gericht eingereicht. Das Verfahren ist äußerst schnell: Nach Einreichung des Antrags erlässt das Gericht etwa innerhalb eines Monats das Scheidungsurteil, ohne dass die Parteien persönlich erscheinen müssen.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn keine Einigung erzielt wird. Einer der beiden Ehepartner leitet ein echtes Gerichtsverfahren ein. Das Verfahren ist länger und komplexer: Nach einer ersten Anhörung, in der der Richter versucht, eine Einigung zu erzielen und vorläufige Anordnungen erlässt, beginnt eine Ermittlungsphase zur Beweiserhebung. Die Dauer kann je nach Konfliktpotenzial und Komplexität des Falls von 6-8 Monaten bis zu 1-2 Jahren oder länger variieren.
Die Scheidung führt spezifische Rechtskonzepte ein, die es zu verstehen gilt.
Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt hat der Versorgungsausgleich nicht mehr die Funktion, den gleichen ehelichen Lebensstandard zu gewährleisten.
Wie von den Vereinigten Kammern des Obersten Kassationsgerichtshofs festgelegt, ist seine Natur vielschichtig und erfüllt drei Funktionen: Unterstützungsfunktion, wenn einer der beiden Ehepartner keine Mittel zum Unterhalt hat; Ausgleichsfunktion, zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichts; und Entschädigungsfunktion, zur Anerkennung des Beitrags und der beruflichen Opfer, die ein Ehepartner zugunsten der Familie und der Karriere des anderen gebracht hat.
Seine Quantifizierung ist einer der technischsten und heikelsten Aspekte, die von Ihrem Fachanwalt für Scheidungsrecht gehandhabt werden.
Die während der Trennung festgelegten Bedingungen werden im Allgemeinen bestätigt, können aber geändert werden, wenn sich die Bedürfnisse der Kinder oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern ändern. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt die Regel. Die Verpflichtung, zum Unterhalt der Kinder, sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für außerordentliche Ausgaben, beizutragen, besteht bis zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit fort.
Das Recht auf Nutzung des Familienheims, das dem Elternteil zugewiesen wird, bei dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, endet, wenn die Kinder wirtschaftlich selbstständig und unabhängig werden oder wenn sie die Wohnung dauerhaft verlassen.
Für Paare, die bereits eine Einigung erzielt haben, stellt dieses Instrument den effizientesten Weg dar, die Scheidung zu formalisieren.
Die Vereinbarung wird vollständig in den Anwaltskanzleien unter der obligatorischen Mitwirkung Ihres Fachanwalts für Scheidungsrecht getroffen und erwirbt innerhalb weniger Wochen ohne Einschaltung des Gerichts volle Rechtskraft.