Das Ende einer Ehe ist immer ein heikler Schritt, aber für italienische Staatsbürger, die im Ausland leben (AIRE-registriert), kann die Situation aufgrund der geografischen Entfernung und rechtlicher Unsicherheiten noch komplexer erscheinen. Oft fragt man sich, ob eine Rückkehr nach Italien notwendig ist, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die logistischen und emotionalen Schwierigkeiten, die mit diesen grenzüberschreitenden Verfahren verbunden sind, zutiefst und bietet eine solide und kompetente Anlaufstelle genau in der lombardischen Hauptstadt.
Die Vorschriften des internationalen Privatrechts und die EU-Verordnungen legen präzise Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts fest. Für italienische Staatsbürger, die im Ausland leben, besteht die italienische Gerichtsbarkeit oft dann, wenn beide Ehepartner italienische Staatsbürger sind oder wenn die Ehe in Italien geschlossen oder registriert wurde. Das Gericht von Mailand spielt für viele Landsleute eine zentrale Rolle, da es oft der Ort des letzten gemeinsamen Wohnsitzes oder die Gemeinde der Registrierung der Heiratsurkunde ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass man, auch wenn man in London, New York oder Dubai lebt, ein Trennungs- oder Scheidungsverfahren in Italien einleiten kann, oft mit schlankeren Verfahren und geringeren Kosten im Vergleich zu ausländischen Gerichten.
Ein entscheidender Aspekt betrifft das anwendbare Recht. Das Recht des Forums (des entscheidenden Gerichts) stimmt nicht immer mit dem Recht überein, das auf die Beziehung anwendbar ist. Dank seiner fundierten Erfahrung in diesem Bereich analysiert die Anwaltskanzlei Bianucci jeden Fall im Lichte der europäischen Verordnungen und internationalen Abkommen, um festzustellen, ob italienisches Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates angewendet werden soll. Darüber hinaus kümmert sich die Kanzlei um alle nachfolgenden Formalitäten, einschließlich der ordnungsgemäßen Registrierung von Urteilen in den Standesämtern, um sicherzustellen, dass der neue Status von der italienischen Rechtsordnung vollständig anerkannt wird.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Eherecht in Mailand, hat eine optimierte Arbeitsmethode entwickelt, um Mandanten aus der Ferne zu unterstützen. Die physische Anwesenheit des Mandanten in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 ist in den Vorphasen fast nie erforderlich. Durch den Einsatz fortschrittlicher Kommunikationstechnologien und die elektronische Abwicklung des Verfahrens minimiert die Kanzlei die Notwendigkeit internationaler Reisen für den Mandanten. Die Strategie basiert auf Klarheit: Vom ersten Gespräch an werden die Zeitpläne, Kosten und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung dargelegt, was der bevorzugte Weg ist, um bürokratische Verzögerungen und die emotionale Belastung des Verfahrens zu reduzieren.
Nicht immer ist dies notwendig. Bei einvernehmlichen Verfahren, die auf einer kooperativen Verhandlung basieren, ist die physische Anwesenheit der Ehegatten vor Gericht nicht erforderlich, da die Anwälte das gesamte Verfahren abwickeln und die Vereinbarung einreichen. Auch in klassischen Gerichtsverfahren hat das Gericht von Mailand Protokolle verabschiedet, die unter bestimmten Umständen die Durchführung von Anhörungen auf elektronischem Wege oder durch Bevollmächtigte ermöglichen und so die Notwendigkeit einer Rückkehr für im Ausland lebende italienische Staatsbürger drastisch reduzieren.
Die örtliche Zuständigkeit wird durch spezifische Kriterien bestimmt. Grundsätzlich kann bei einer einvernehmlichen Trennung das Gericht des Ortes gewählt werden, an dem die Ehe registriert wurde, oder des letzten gemeinsamen Wohnsitzes in Italien. Bei einem streitigen Verfahren ist in der Regel das Gericht des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Beklagten zuständig, wenn dieser in Italien wohnt, oder in anderen spezifischen Fällen gemäß Gesetz 218/1995. Eine vorläufige Analyse ist unerlässlich, um das richtige Forum zu identifizieren und Zuständigkeitsrügen zu vermeiden.
Ja, die ausländische Staatsangehörigkeit eines der beiden Ehepartner hindert an sich nicht den Zugang zur italienischen Gerichtsbarkeit. Wenn der italienische Ehepartner Kläger oder Beklagter ist oder wenn die Ehe in Italien geschlossen wurde, bestehen oft die Voraussetzungen, um vor einem italienischen Richter zu klagen. Rechtsanwalt Marco Bianucci prüft die Zuständigkeit der italienischen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage der EU-Verordnungen und der geltenden internationalen Abkommen zwischen Italien und dem Land der Staatsangehörigkeit des Ehepartners.
Die Dauer variiert je nach gewähltem Verfahren. Die kooperative Verhandlung und die gemeinsame Klage sind die schnellsten Wege, um eine Trennung oder Scheidung in wenigen Monaten zu erreichen. Streitige Gerichtsverfahren hingegen folgen den regulären Gerichtsfristen und können länger dauern. Die Kanzlei arbeitet ständig daran, einvernehmliche Lösungen zu fördern, die den bürokratischen Ablauf beschleunigen.
Wenn Sie im Ausland leben und eine Trennung oder Scheidung in Italien regeln müssen, wenden Sie sich an jemanden, der die Besonderheiten der Verfahren für im Ausland lebende italienische Staatsbürger kennt. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine erste Beratung, auch per Videokonferenz. Die Kanzlei wird Ihre spezifische Situation analysieren, um die effektivste und am wenigsten beeinträchtigende Strategie für Ihr Leben im Ausland zu ermitteln.