Europäischer Haftbefehl: Kassationsgerichtshof und die Bedeutung der informierten Zustimmung (Cass. Pen. Nr. 19487/2025)

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist ein grundlegendes Instrument der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Auslieferungsverfahren für gesuchte Personen wegen schwerer Straftaten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Seine Wirksamkeit kann jedoch nicht von der vollen Gewährleistung der Grundrechte des Einzelnen losgelöst werden. Zu diesem heiklen Gleichgewicht hat sich kürzlich der Oberste Kassationsgerichtshof für Strafsachen mit dem Urteil Nr. 19487 von 2025 geäußert und wichtige Klarstellungen zur Gültigkeit der Zustimmung zur Auslieferung gegeben, einem oft unterschätzten, aber von größter Bedeutung Aspekt.

Der Europäische Haftbefehl: ein Instrument der justiziellen Zusammenarbeit

Der EHB, der durch den Rahmenbeschluss 2002/584/JI eingeführt und in Italien mit dem Gesetz Nr. 69 vom 22. April 2005 umgesetzt wurde, hat die traditionellen Auslieferungsverfahren revolutioniert und durch einen schlankeren und direkteren Mechanismus ersetzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine Person, gegen die in einem Mitgliedstaat ermittelt wird oder die dort verurteilt wurde, schnell an einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Verbüßung einer Strafe übergeben werden kann. In diesem Zusammenhang spielt die Zustimmung der zur Auslieferung gesuchten Person eine zentrale Rolle, da sie das Verfahren erheblich beschleunigen kann.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Zustimmung nur gültig, wenn vollständig informiert

Das Urteil Nr. 19487 von 2025, erlassen von der Sechsten Strafkammer des Kassationsgerichtshofs, mit Präsident G. D. A. und Berichterstatter F. D. A., befasste sich mit dem Fall von D. P., für den das Berufungsgericht von Genua die Auslieferung angeordnet hatte. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch die Entscheidung des Berufungsgerichts mit Zurückverweisung auf und wies auf schwerwiegende Mängel im Verfahren zur Einholung der Zustimmung hin. Der Kern der Entscheidung liegt in folgender Leitsatzformulierung:

Im Bereich des Europäischen Haftbefehls verhindern Mängel bei der Information der zur Auslieferung gesuchten Person über die prozessuale oder vollstreckungsrechtliche Natur des Haftbefehls sowie über die Folgen und die Unwiderruflichkeit der Zustimmung, dass diese als gültig erteilt angesehen wird.

Diese Aussage des Kassationsgerichtshofs ist von grundlegender Bedeutung. Sie klärt, dass die Zustimmung zur Auslieferung, um als gültig erteilt zu gelten, keine bloße Formalität sein darf. Sie muss das Ergebnis einer bewussten und informierten Entscheidung sein, die sicherstellt, dass die Person ihre Situation und die Auswirkungen ihrer Entscheidung vollständig versteht. Mit anderen Worten, es reicht nicht aus zu fragen: „Möchten Sie ausgeliefert werden?“; die Person muss vollständig und erschöpfend über alle relevanten Aspekte informiert werden.

Das Gericht identifiziert spezifisch drei wesentliche Elemente, über die die Information einwandfrei sein muss:

  • Natur des Haftbefehls: Es ist entscheidend, dass die Person versteht, ob der EHB „prozessualer“ Natur ist (d. h. für ein Verfahren oder Vorermittlungen bestimmt) oder „vollstreckungsrechtlicher“ Natur (zur Verbüßung einer bereits verhängten Strafe). Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, da die damit verbundenen Garantien und Rechte zwischen den beiden Arten erheblich variieren können.
  • Folgen der Zustimmung: Die Person muss sich aller praktischen und rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die sich aus ihrer Zustimmung zur Auslieferung ergeben. Dazu gehören mögliche gerichtliche Ergebnisse, Haftbedingungen im ersuchenden Land und alle anderen Aspekte, die ihre Freiheit und ihre Rechte beeinflussen können.
  • Unwiderruflichkeit der Zustimmung: Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Unwiderruflichkeit der Zustimmung, sobald sie erteilt wurde. Die Person muss klar darüber informiert werden, dass diese Entscheidung, sobald der Wille zur Auslieferung gültig geäußert wurde, nicht mehr zurückgenommen werden kann. Diese Unwiderruflichkeit macht die Notwendigkeit einer vollständigen und genauen anfänglichen Information noch dringlicher.

Diese Anforderungen stehen im Einklang mit den Grundsätzen des Gesetzes Nr. 69/2005, insbesondere den Artikeln 10 und 14, die das Auslieferungsverfahren und die Modalitäten der Zustimmung regeln, sowie mit der europäischen Rechtsprechung, die das Recht auf ein faires Verfahren und die persönliche Freiheit schützt.

Schutz der Grundrechte und praktische Auswirkungen

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs fügt sich in eine gefestigte Rechtsprechung (wie bereits in früheren Urteilen wie Nr. 44056 von 2014 und Nr. 4864 von 2016 bestätigt) ein, die den Schutz der Grundrechte der Person in den Mittelpunkt stellt. Das Fehlen einer angemessenen Information untergräbt die Gültigkeit der Zustimmung von Grund auf, macht sie zu einem fehlerhaften Akt und macht folglich das gesamte Auslieferungsverfahren ungültig. Für Juristen ist diese Entscheidung eine Mahnung, die größtmögliche Transparenz und Vollständigkeit bei der Information der zur Auslieferung gesuchten Person zu gewährleisten, damit ihre Entscheidung wirklich frei und bewusst ist. Die Aufhebung mit Zurückverweisung der Entscheidung des Berufungsgerichts von Genua zeigt, wie Informationsmängel zur Nichtigkeit der Zustimmung führen und eine Neubewertung des Falls erforderlich machen können, was zu einer Verlängerung der Fristen und erheblichen Auswirkungen auf das Verfahren führt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19487 von 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen festen Punkt in der italienischen Rechtsprechung zum Europäischen Haftbefehl dar. Es bekräftigt nachdrücklich, dass die internationale justizielle Zusammenarbeit, obwohl notwendig, nicht von der skrupulösen Achtung der Grundrechte des Einzelnen, allen voran des Rechts auf eine vollständig informierte Zustimmung, absehen kann. Für Bürger und Anwälte unterstreicht diese Entscheidung die Bedeutung einer qualifizierten und zeitnahen Rechtsberatung, die sicherstellen kann, dass jede Entscheidung in solch heiklen Kontexten auf einem klaren und vollständigen Verständnis aller Auswirkungen beruht. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um spezialisierte Unterstützung und Beratung im Bereich des internationalen Strafrechts und des Europäischen Haftbefehls anzubieten und den vollen Schutz der Rechte unserer Mandanten zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci