Das Urteil Nr. 33056 vom 21. Mai 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über das Verbrechen der falschen Beurkundung, insbesondere über die Rolle von Gemeindetechnikern bei der Bescheinigung der Fertigstellung und Ausführung öffentlicher Arbeiten. Diese Entscheidung, erlassen vom Präsidenten R. Catena und dem Berichterstatter F. Cananzi, klärt die Konfigurierbarkeit des Verbrechens gemäß Art. 479 des Strafgesetzbuches und unterscheidet klar zwischen öffentlichen Urkunden und Verwaltungsbescheinigungen.
Der Fall betrifft den Angeklagten G. Gualandi, einen Gemeindetechniker, der beschuldigt wird, die Fertigstellung und Ausführung der Arbeiten in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen falsch bescheinigt zu haben. Das Berufungsgericht Bologna hatte bereits die Berufung zurückgewiesen und die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten bestätigt. Der Oberste Gerichtshof bekräftigte, dass das Verhalten des Technikers das Verbrechen der falschen Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde darstellt, da die ausgestellten Bescheinigungen nicht nur ein subjektives Urteil wiedergeben, sondern objektive und technische Bewertungen darstellen, die an das genehmigte Projekt gebunden sind.
„Gemeindetechniker, der die Fertigstellung und Ausführung der Arbeiten in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen falsch bescheinigt – Verbrechen gemäß Art. 479 StGB – Konfigurierbarkeit – Gründe. Das Verhalten eines Gemeindebediensteten, der in seiner Eigenschaft als kommunaler Techniker und Bauleiter die Fertigstellung und Ausführung der Arbeiten in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen falsch bescheinigt, stellt das Verbrechen der falschen Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde und nicht das Verbrechen der ideologischen Fälschung in Verwaltungsbescheinigungen dar, da diese Bescheinigungen keine rein subjektiven Werturteile darstellen, sondern völlig objektive und technische Urteile, die an das genehmigte Projekt gebunden sind und darauf abzielen, dessen ordnungsgemäße und getreue Ausführung zu kontrollieren, mit der Folge, dass die Bewertung, obwohl vorhanden, eine unvermeidliche Feststellungstätigkeit voraussetzt, die den eigentlichen Inhalt der öffentlichen Urkunde ausmacht.“
Der Gerichtshof klärte die Natur der von den Technikern ausgestellten Bescheinigungen und betonte, dass es sich dabei nicht um einfache Erklärungen subjektiven Wertes handelt, sondern um Bescheinigungen, die eine objektive und vorschriftsmäßige Überprüfung erfordern. Auf diese Weise schloss der Gerichtshof die Möglichkeit aus, das Verbrechen als ideologische Fälschung in Verwaltungsbescheinigungen zu qualifizieren, und reservierte dem Verbrechen gemäß Art. 479 des Strafgesetzbuches eine wirksamere Bedeutung in Bezug auf Schwere und Verantwortung.
Das Urteil Nr. 33056 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich der falschen Beurkundung dar. Indem es die strafrechtliche Verantwortung eines Gemeindetechnikers bekräftigt, der die Fertigstellung von Arbeiten falsch bescheinigt, hebt es die Bedeutung von Ordnung und Transparenz bei der Verwaltung öffentlicher Arbeiten hervor. Diese Rechtsprechung lädt zu einer breiteren Reflexion über die berufliche Ethik und die Notwendigkeit einer strikten Einhaltung der Vorschriften durch alle an der Realisierung öffentlicher Arbeiten beteiligten Personen ein.