Öffentliche Aufträge werfen heikle Haftungsfragen für die Auftraggeber auf. Die Anordnung Nr. 16722 vom 23. Juni 2025 des Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von L. R. und Berichterstatter P. A. P. C., klärt die Pflichten der Vergabestelle und bekräftigt einen unverzichtbaren Grundsatz der Sorgfalt und Kontrolle. Entscheidend für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger im Hinblick auf das Risikomanagement und die Schadensprävention.
Die Vergabestelle ist kein passiver Akteur. Die Anordnung 16722/2025 betont ihre aktive und ständige Überwachungsrolle mit gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und den Schutz der Interessen unerlässlich sind. Im Fall P. (vertreten durch A. V.) gegen P. bekräftigte der Kassationsgerichtshof die Notwendigkeit, diese Verpflichtungen zu prüfen, um Schäden für Dritte zu verhindern.
Bei öffentlichen Bauaufträgen ist die Vergabestelle verpflichtet, präzise Befugnisse auszuüben und gleichzeitig spezifische gesetzliche Verpflichtungen gemäß der öffentlichen Rechtsordnung zu erfüllen, die die Durchführung notwendiger Eingriffe, Antriebe und angemessener sowie kontinuierlicher Überwachung bei der Realisierung des Werks vorschreiben, um die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und deren exakte Ausführung zu gewährleisten und somit die unerlässliche, vorläufige und nachträgliche Kontrolle der Konformität der Werke mit dem Gesetz und den vorgeschriebenen technischen Regeln implizieren. (In diesem Fall hat der S.C. das angefochtene Urteil, das versäumt hatte zu prüfen, ob – in Bezug auf die durch ein Erdrutschereignis infolge der vom öffentlichen Auftraggeber beauftragten Arbeiten erlittenen Schäden an einem Gebäude – eine mögliche Mitverantwortung des Auftraggebers in Betracht gezogen werden könnte, unter Berücksichtigung der auf ihm lastenden Verpflichtungen nach Genehmigung des vorläufigen und endgültigen Projekts des Werks in einem Gebiet, das Rutschungen mit translatorischen und rotatorischen Bewegungen unterliegt, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung verwiesen.)
Die Leitsatz ist klar: Die Vergabestelle muss jede Phase des Werks aktiv überwachen, mit "vorläufigen", "kontinuierlichen" und "nachträglichen" Kontrollen. Das Gericht hat das Berufungsurteil von Reggio Calabria aufgehoben und zur erneuten Verhandlung verwiesen, da es die mögliche Mitverantwortung der öffentlichen Stelle nicht geprüft hatte. Der Fall betraf Schäden an einem Gebäude durch ein Erdrutschereignis, eine Folge von Arbeiten, die von der Stelle in einem bekanntermaßen instabilen Gebiet in Auftrag gegeben wurden. Die Genehmigung eines Projekts in sensiblen Kontexten erfordert eine verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflicht (Art. 2043 und 2055 Zivilgesetzbuch).
Die Schäden am Gebäude durch ein Erdrutschereignis im Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten verdeutlichen die Mitverantwortung der Stelle. Das Urteil stellt klar, dass die Vergabestelle spezifische Verpflichtungen hat, die sich aus der Gesetzgebung und der Kenntnis des Kontexts ergeben. Wenn ein Projekt für ein Gebiet mit hydrogeologischem Risiko genehmigt wird, muss die Stelle eine verstärkte Überwachung gewährleisten, einschließlich der Überprüfung geologischer Studien und der Ergreifung von Minderungsmaßnahmen.
Die Rechtsprechung erlaubt es der öffentlichen Verwaltung nicht, sich auf die Autonomie des Auftragnehmers zu berufen, um sich von der Verantwortung zu befreien, insbesondere wenn der Schaden aus Kontrollmängeln resultiert. Die Art. 2043 und 2055 Zivilgesetzbuch sind grundlegend, um die öffentliche Stelle als mitverantwortlich zu betrachten, wenn ihre Fahrlässigkeit zum Schaden beigetragen hat.
Die Anordnung 16722/2025 ist ein wichtiger Aufruf an die Vergabestellen. Die Verwaltung eines öffentlichen Auftrags erfordert ein ständiges und proaktives Engagement bei Kontrollen und Überwachung, was für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Schadensprävention unerlässlich ist. Dies bedeutet für öffentliche Stellen die Einführung strenger Verfahren und Investitionen in die Schulung des Personals. Für Bürger und Unternehmen stärkt dieses Urteil die Möglichkeit, im Falle von Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit der öffentlichen Verwaltung Gerechtigkeit zu erlangen, und festigt den Grundsatz der Schadensersatzleistung.