Öffentliche Auftraggeber und Angestellte: Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit Urteil Nr. 16926 von 2025 die Grenzen der Gleichstellung mit der öffentlichen Verwaltung.

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 16926 vom 24. Juni 2025 eine wesentliche Klarstellung zur anwendbaren Regelung für Arbeitsverhältnisse von öffentlichen Auftraggebern (ODP) geliefert. Die Entscheidung, mit Berichterstatter C. S. und Präsident L. T., zieht die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Recht, eine entscheidende Frage für Körperschaften und Angestellte. Aber wann agiert ein ODP als öffentliche Verwaltung und wann überwiegt das Privatrecht?

Der öffentliche Auftraggeber und das Arbeitsrecht

ODP sind Körperschaften, die zu bestimmten Zwecken der öffentlichen Verwaltung gleichgestellt sind, hauptsächlich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Der untersuchte Fall (D. gegen C.), der das Berufungsgericht von L'Aquila bestätigte, betraf das COTIR - Konsortium für die Verbreitung und Erprobung von Bewässerungstechniken s.c.a.r.l. in Liquidation. Die Frage war, ob die Angestellten dem Einheitstext über das öffentliche Amt (D.Lgs. Nr. 165/2001) oder der privatrechtlichen Regelung im Falle von Überkapazitäten unterliegen.

Die Leitsatzentscheidung des Kassationsgerichtshofs: Eine klare Grenze

Der Oberste Gerichtshof hat seine Ausrichtung im folgenden Leitsatz verfestigt:

Die Gleichstellung des öffentlichen Auftraggebers mit öffentlichen Verwaltungen betrifft die Tätigkeitssegmente, die eng mit der Vergabe von Verträgen verbunden sind, wobei die Möglichkeit, private Rechtsinstrumente zur Erreichung der institutionellen Ziele, für die die Körperschaft zuständig ist, zu nutzen, unberührt bleibt. So unterliegt das Arbeitsverhältnis mit dem angestellten Personal – insbesondere im Hinblick auf dessen Beendigung infolge der Auflösung der Gesellschaft – nicht den Vorschriften des Einheitstextes über das öffentliche Amt, sondern der privatrechtlichen Regelung. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz, das eine rechtmäßig an die Arbeitnehmer des COTIR – Konsortium für die Verbreitung und Erprobung von Bewässerungstechniken s.c.a.r.l. in Liquidation – gerichtete Erklärung von Überkapazitäten gemäß Art. 4, Gesetz Nr. 223 von 1991 als rechtmäßig erachtet hatte, wobei die Natur der genannten Körperschaft als öffentliche Einrichtung und folglich die Anwendbarkeit sowohl des Tarifvertrags für lokale Körperschaften als auch des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001 auf ihre Angestellten ausgeschlossen wurde).

Das Urteil Nr. 16926 von 2025 legt fest, dass die Gleichstellung von ODP mit der öffentlichen Verwaltung funktional und auf die Vergabe von Verträgen beschränkt ist. Für Arbeitsverhältnisse, insbesondere für deren Beendigung (z. B. Überkapazitäten), überwiegt die privatrechtliche Regelung (Gesetz Nr. 223 von 1991), wodurch der Einheitstext über das öffentliche Amt (D.Lgs. Nr. 165/2001) und die typischen Tarifverträge lokaler Körperschaften ausgeschlossen werden. Der Fall des COTIR ist ein Beispiel dafür.

Die Folgen für Arbeitnehmer und Körperschaften

Diese Entscheidung hat konkrete Auswirkungen:

  • Für Arbeitnehmer: Arbeitsverhältnisse mit ODP können nach privatem Recht geregelt werden (z. B. Gesetz Nr. 223/1991).
  • Für Körperschaften: Die Möglichkeit, Personal mit privatrechtlichen Instrumenten zu verwalten, wird bestätigt, wobei für öffentliche Aufträge weiterhin das öffentliche Recht zu beachten ist.

Diese Ausrichtung wird durch frühere Entscheidungen wie das Urteil der Vereinigten Kammern Nr. 8673 von 2019 gefestigt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16926 von 2025 des Kassationsgerichtshofs bietet einen klaren Rechtsrahmen: Die Gleichstellung von öffentlichen Auftraggebern mit der öffentlichen Verwaltung ist spezifisch für öffentliche Aufträge, während für die Personalverwaltung das Privatrecht gilt. Diese Unterscheidung ist für die Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung und bietet Klarheit für Angestellte und Körperschaften.

Anwaltskanzlei Bianucci