Konkurrenz zwischen häuslicher Gewalt und erschwerter Nachstellung: Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit Urteil Nr. 22337 von 2025

Die feine Grenze zwischen den Straftaten der häuslichen Gewalt und der Nachstellung (Stalking) ist seit jeher Gegenstand intensiver juristischer Debatten. Der Oberste Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione) bietet mit seiner jüngsten Entscheidung Nr. 22337, die am 13. Juni 2025 hinterlegt wurde, eine wichtige Klarstellung und legt fest, wann eine Konkurrenz zwischen diesen beiden schwerwiegenden kriminellen Tatbeständen gegeben ist, auch im Falle gemeinsamer Elternschaft. Diese Entscheidung, unter dem Vorsitz von Dr. R. P. und mit Dr. E. C. als Berichterstatterin, stellt einen festen Punkt im Schutz von Opfern häuslicher und nachstellender Gewalt dar.

Häusliche Gewalt und Stalking: Die Tatbestände im Vergleich

Unsere Rechtsordnung sieht zwei entscheidende Straftatbestände zur Bekämpfung von Gewalt und Unterdrückung in persönlichen Beziehungen vor: Artikel 572 des Strafgesetzbuches (Codice Penale), der häusliche Gewalt gegen Familienmitglieder und Mitbewohner bestraft, und Artikel 612-bis des Strafgesetzbuches, der Nachstellung sanktioniert. Obwohl beide die psychophysische Integrität der Person schützen, unterscheiden sie sich in Bezug auf Kontext und Art des Verhaltens.

  • Die häusliche Gewalt (Art. 572 StGB) erfordert ein stabiles Zusammenleben oder eine familiäre/parafamiläre Beziehung, die durch ein "Unterwerfungsverhältnis" gekennzeichnet ist und sich durch wiederholte physische oder psychische Gewalt, Schikanen und Demütigungen äußert, die ein Klima der Übermacht erzeugen.
  • Die Nachstellung (Art. 612-bis StGB) oder Stalking besteht in wiederholten Drohungen oder Belästigungen, die einen anhaltenden Zustand der Angst, eine begründete Furcht um die Sicherheit verursachen oder das Opfer zwingen, seine Lebensgewohnheiten zu ändern. Die erschwerende Umstand tritt unter anderem ein, wenn die Tat vom Ex-Ehegatten oder Ex-Partner begangen wird.

Die komplexeste Frage entsteht, wenn schikanierende Verhaltensweisen, die in einem Zusammenleben begonnen haben, auch nach dessen Beendigung fortgesetzt werden und die Merkmale des Stalkings annehmen. Die Rechtsprechung hat lange darüber diskutiert, ob in diesen Fällen ein einziger Straftatbestand (Aufnahme) oder zwei getrennte Straftatbestände (Konkurrenz) vorliegen sollten.

Die Position des Obersten Kassationsgerichtshofs: Konkurrenz von Straftaten und Ende des Zusammenlebens

Das Urteil Nr. 22337 von 2025, das den Fall des Angeklagten G. S. betrifft, greift in diese heikle Frage ein und hebt die Entscheidung des Berufungsgerichts von Cagliari vom 1. Oktober 2024 teilweise ohne Zurückverweisung auf. Der Oberste Gerichtshof hat einen rechtsgrundsätzlichen Grundsatz von grundlegender Bedeutung aufgestellt, der die Möglichkeit der Konkurrenz zwischen den beiden Straftaten endgültig klärt. Die Leitsatzentscheidung, die aufgrund ihrer Klarheit wiedergegeben werden sollte, lautet:

Im Hinblick auf die Beziehungen zwischen dem Straftatbestand der häuslichen Gewalt und dem der Nachstellung ist die Konkurrenz des ersteren mit der verschärften Form des letzteren gegeben, wenn gewalttätige und nachstellende Verhaltensweisen vorliegen, die im Rahmen der familiären Gemeinschaft entstanden sind und nach Beendigung des Zusammenlebens zwischen dem Täter und dem Opfer fortgesetzt werden, wobei der bloßen fortgesetzten gemeinsamen Elternschaft keine Bedeutung beigemessen werden kann, um die Konkurrenz auszuschließen und die Aufnahme anzunehmen.

Das bedeutet, dass auch wenn die gewalttätigen und nachstellenden Verhaltensweisen ihren Ursprung in einem familiären Verhältnis oder Zusammenleben hatten, der Täter für beide Straftaten zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sie auch nach Beendigung des Zusammenlebens systematisch und schikanierend fortgesetzt werden. Das Gericht hat einen entscheidenden Aspekt hervorgehoben: Die bloße Tatsache, dass Täter und Opfer die Elternschaft teilen und daher weiterhin Kontakt zur Verwaltung der Kinder haben, reicht nicht aus, um die Konkurrenz von Straftaten auszuschließen. Mit anderen Worten, die Elternbeziehung kann kein Schutzschild für nachstellende Verhaltensweisen nach dem Zusammenleben sein.

Die Logik hinter dieser Auslegung liegt in der unterschiedlichen Natur der geschützten Rechtsgüter und der Veränderung des Beziehungsgeflechts. Während die häusliche Gewalt die Verletzung der Pflichten zur Unterstützung und Solidarität des Familienkerns sanktioniert, schützt die Nachstellung die moralische Freiheit und Gelassenheit der Person vor invasiven und destabilisierenden Verhaltensweisen, die typisch für eine nun abgeschlossene Beziehung sind, die die Trennung nicht akzeptiert. Die Fortsetzung schikanierender Verhaltensweisen nach dem Ende des Zusammenlebens nimmt eine eigenständige Bedeutung an und stellt einen neuen und eigenständigen Angriff auf die Freiheit und Integrität des Opfers dar, nun in der Rolle des "Ex" und nicht mehr nur des "Familienmitglieds".

Schlussfolgerungen: Verstärkter Schutz für Opfer

Das Urteil Nr. 22337 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs, im Einklang mit bereits gefestigten Tendenzen, aber auch einige frühere Abweichungen überwindend, stärkt den Schutz von Opfern häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt erheblich. Diese Entscheidung stellt klar, dass die Beendigung des Zusammenlebens keine "Freikarte" für nachstellende Verhaltensweisen darstellt und die gemeinsame Elternschaft nicht instrumentalisiert werden kann, um Handlungen zu rechtfertigen, die die Freiheit und Gelassenheit des Ex-Partners verletzen. Im Gegenteil, das Rechtssystem erkennt die Schwere und Eigenständigkeit solcher Verhaltensweisen an und gewährleistet eine wirksamere strafrechtliche Reaktion.

Für die Opfer bedeutet diese Entscheidung eine größere Sensibilisierung für ihre Rechte und die Möglichkeit, einen umfassenderen Schutz zu erhalten, der nicht nur auf die Phase des Zusammenlebens beschränkt ist. Für Juristen bietet das Urteil eine klare Anleitung bei der Anwendung der Vorschriften, indem es die verschiedenen Tatbestände präzise unterscheidet und sicherstellt, dass Gewalt und Nachstellung keine rechtlichen Schlupflöcher finden. Es ist ein entscheidender Schritt nach vorn, um Gerechtigkeit und Sicherheit für diejenigen zu gewährleisten, die Missbrauch erleiden, und bekräftigt nachdrücklich den Grundsatz, dass jede Form von Gewalt, in jedem Kontext und jeder Beziehung, entschieden bekämpft und sanktioniert werden muss.

Anwaltskanzlei Bianucci