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Kommentar zum Urteil Nr. 22115 von 2024 zur Haftung von Kreditinstituten | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 22115/2024 zur Haftung von Kreditinstituten

Das jüngste Urteil Nr. 22115 vom 5. August 2024 des Mailänder Berufungsgerichts liefert wichtige Klarstellungen zur Haftung von Kreditinstituten, insbesondere im Hinblick auf die passive Legitimation des Brückeninstituts nach der Abwicklung der Banca delle Marche s.p.a. Diese von der Banca d'Italia angeordnete Abwicklung hat erhebliche Fragen hinsichtlich des Umfangs der auf das Brückeninstitut übertragenen Verbindlichkeiten und möglicher Schadensersatzansprüche von Kunden aufgeworfen.

Der regulatorische Kontext und die Abwicklung der Banca delle Marche

Das Gesetzesdekret Nr. 180 von 2015, insbesondere Artikel 43, legt die Verfahren für die Abwicklung von Banken in Schwierigkeiten fest. Das vorliegende Urteil betont, dass die auf das Brückeninstitut übertragenen Verbindlichkeiten keine solchen umfassen, die aus Verstößen gegen Vorschriften über Finanzdienstleistungen resultieren, es sei denn, diese wurden gerichtlich festgestellt. Dies ist ein entscheidender Punkt, da er impliziert, dass frühere Haftungen der abgewickelten Bank nicht auf das Brückeninstitut übergehen können.

  • Verbindlichkeiten müssen sicher, liquide und fällig sein.
  • Verstöße müssen gerichtlich festgestellt sein, um als Verbindlichkeiten zu gelten.
  • Das Brückeninstitut ist für Schadensersatzansprüche, die auf nicht festgestellten Schulden beruhen, nicht passiv legitimiert.

Analyse der Leitsätze des Urteils

Abwicklung der Banca delle Marche gemäß Gesetzesdekret Nr. 180 von 2015 – Schadensersatzanspruch wegen Haftung im Bereich der Finanzdienstleistungen durch die abgewickelte Bank – Passive Legitimation des Brückeninstituts – Ausschluss – Gründe. Nach der Abwicklung der Banca delle Marche s.p.a., angeordnet von der Banca d'Italia gemäß Art. 43 des Gesetzesdekrets Nr. 180 von 2015, muss davon ausgegangen werden, dass zu den zugunsten des „Brückeninstituts“ übertragenen Verbindlichkeiten keine solchen gehören, die aus Verstößen gegen die Vorschriften über Finanzdienstleistungen resultieren, die von der abgewickelten Bank vor dem Wirksamkeitsdatum der Übertragung begangen wurden und nicht gerichtlich festgestellt wurden, da das rechnerische Konzept der „Verbindlichkeit“ erfordert, dass die Schuld sicher, liquide und fällig und nicht lediglich potenziell ist, da der Gesetzgeber beabsichtigt hat, eine sanierte Bank nach Abschluss des Verfahrens wieder auf den Markt zu bringen; daraus folgt ferner die fehlende passive Legitimation des Brückeninstituts im entsprechenden Schadensersatzverfahren.

Dieser Standpunkt des Gerichts unterstreicht die Absicht des Gesetzgebers, dem Bankensystem Stabilität zu verleihen, indem ungelöste und potenzielle Probleme vom passiven Transfer ausgeschlossen werden. Die Entscheidung stellt einen wichtigen Schutz für Brückeninstitute dar und ermöglicht ihnen, ohne die Last unklar definierter Verbindlichkeiten zu operieren.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 22115 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der Haftung im Bankwesen dar. Es legt einen Grundsatz fest: Verbindlichkeiten müssen sicher und festgestellt sein, um übertragen werden zu können. Für Kunden bedeutet dies, dass Schadensersatzansprüche auf konkreten Elementen und nicht auf potenziellen Verstößen beruhen müssen. In einem Sektor wie dem Bankwesen, in dem Vertrauen unerlässlich ist, trägt dieses Urteil dazu bei, klare Regeln aufzustellen und mehr Sicherheit in der Beziehung zwischen Kunden und Kreditinstituten zu gewährleisten.

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