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Ordentliche Gerichtsbarkeit und Unterkonzession: Analyse des Urteils Nr. 23377 von 2024 | Anwaltskanzlei Bianucci

Ordentliche Gerichtsbarkeit und Unterverpachtung: Analyse des Urteils Nr. 23377 von 2024

Am 30. August 2024 erließ der Oberste Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 23377, die ein Thema von erheblicher Bedeutung für den Flughafen- und Handelssektor behandelt: die zuständige Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Unterverpachtung von Flughafeneinrichtungen für kommerzielle "Nicht-Luftfahrt"-Aktivitäten, insbesondere im Bereich Food and Beverage. Dieses Urteil liefert wichtige Erkenntnisse für Branchenakteure und Anwälte, die sich mit Streitigkeiten in diesem Bereich befassen.

Der Kontext des Urteils

Die vom Gericht analysierte Streitigkeit betraf die Unterverpachtung von Gewerbeflächen innerhalb eines Flughafens. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gericht entschieden hat, dass solche Angelegenheiten unter die ordentliche Gerichtsbarkeit und nicht unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit fallen. Dies wurde aus zwei Hauptgründen begründet:

  • Subjektives Profil: Der Unterverpächter kann nicht als eine Stelle des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Unternehmen betrachtet werden, sondern vielmehr als eine private Partei mit einem Exklusivrecht.
  • Objektives Profil: Kommerzielle "Nicht-Luftfahrt"-Aktivitäten fallen nicht unter die für den Flugverkehr notwendigen Hilfsdienste, sondern sind vielmehr Nebenaktivitäten, die auf Kundenwunsch verwaltet und eigenständig vergütet werden.

Der normative Bezug

Unterverpachtung von Flughafeneinrichtungen für kommerzielle "Nicht-Luftfahrt"-Aktivitäten (sog. "Food and Beverage") - Streitigkeit hierüber - Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts - Bestehen - Begründung. Die Streitigkeit über die Unterverpachtung von Flughafeneinrichtungen für kommerzielle "Nicht-Luftfahrt"-Aktivitäten (sog. "Food and Beverage") innerhalb des Flughafengebiets fällt unter die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, da keiner der in Art. 133 Abs. 1 Buchst. e) des CPA geforderten Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegt; tatsächlich kann unter subjektivem Gesichtspunkt beim Unterverpächter weder die Natur einer Stelle des öffentlichen Rechts noch die eines öffentlichen Unternehmens erkannt werden, sondern vielmehr die einer privaten Partei, die Inhaber eines Exklusivrechts ist, während unter objektivem Gesichtspunkt die Unterverpachtung von Flächen für kommerzielle "Nicht-Luftfahrt"-Aktivitäten von den Hilfstätigkeiten für den Betrieb des Flughafens in den sogenannten "Sondersektoren" ausgenommen ist - da sie nicht in die abschließende Liste der Bodenabfertigungsdienste fällt, die dem Flugverkehr vorausgehen, sondern eine rein zufällige Tätigkeit darstellt, die nur auf Kundenwunsch erbracht und von diesem eigenständig vergütet wird - mit der Folge, dass die Vergabe dieses Dienstes, der rein kommerzieller Natur ist, nicht den Regeln der öffentlichen Ausschreibung unterliegt und sich in einem privatrechtlichen Vertrag löst.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 23377 von 2024 hebt einen wichtigen Rechtsgrundsatz bezüglich der Zuständigkeit bei kommerziellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Flughafeneinrichtungen hervor. Es stellt klar, dass in Ermangelung einer direkten Verbindung zu Flugverkehrsdiensten Angelegenheiten der Unterverpachtung in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen und im Rahmen des Privatrechts gelöst werden. Dieser Ansatz kann zukünftige rechtliche Entscheidungen beeinflussen und bietet einen klareren Rahmen für Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, und gewährleistet eine größere Rechtssicherheit bei ihren kommerziellen Aktivitäten.

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