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Das Urteil Nr. 19471 von 2023 und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Europäischen Haftbefehl | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 19471 von 2023 und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Europäischen Haftbefehl

Das Urteil Nr. 19471 vom 3. Mai 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs, hinterlegt am 9. Mai 2023, stellt einen wichtigen Meilenstein in der italienischen Rechtsprechung zum Europäischen Haftbefehl dar. Das Hauptthema der Entscheidung betrifft die Einhaltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs während des Verfahrens zur Ausdehnung der Auslieferung an den Ausstellungsstaat. Dieser Grundsatz, der für die Gewährleistung der Verteidigungsrechte von grundlegender Bedeutung ist, wurde vom Gerichtshof in einem Kontext bekräftigt, in dem Verfahrensgarantien eine entscheidende Rolle spielen.

Der Kontext des Urteils

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts von Neapel unter Aufhebung und Zurückverweisung aufgehoben und betont, dass im Verfahren zur Ausdehnung der Auslieferung dem Auszuliefernden das Recht auf Widerspruch gewährt werden muss. Dieses Recht muss durch seinen Verteidiger in einer eigens anberaumten Kammerverhandlung ausgeübt werden. Das Fehlen einer solchen Verhandlung führt zur Nichtigkeit des Verfahrens gemäß Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe c) der Strafprozessordnung.

Ausdehnung der Auslieferung an den Ausstellungsstaat – Verfahren – Einhaltung des rechtlichen Gehörs – Notwendigkeit – Nichtanberaumung der Kammerverhandlung zur möglichen Formulierung eines Widerspruchs im Interesse des Auszuliefernden – Folgen. Im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl muss gemäß der Auslegung der Artikel 27 Absätze 3 Buchstabe g) und 4 sowie 28 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 26.02.2009 durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Verfahren zur Ausdehnung der Auslieferung an den Ausstellungsstaat der Grundsatz des rechtlichen Gehörs zwingend eingehalten werden, wobei dem Auszuliefernden in analoger Anwendung von Artikel 710 Absatz 1 der Strafprozessordnung die Möglichkeit gewährt werden muss, durch seinen Verteidiger in einer hierfür anberaumten Kammerverhandlung Widerspruch einzulegen, deren Nichtdurchführung eine Nichtigkeit gemäß Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe c) der Strafprozessordnung zur Folge hat.

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs: Grundlegend für die Gerechtigkeit

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist ein Eckpfeiler des Prozessrechts, der allen beteiligten Parteien garantiert, gehört zu werden und ihre Rechte verteidigen zu können. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union bekräftigt, dass die Einhaltung dieses Grundsatzes auch im Bereich des Europäischen Haftbefehls unerlässlich ist. Nachfolgend einige Schlüsselaspekte dieses Urteils:

  • Das Recht auf Widerspruch muss dem Auszuliefernden gewährt werden.
  • Die Anberaumung einer Kammerverhandlung ist erforderlich, um diesen Widerspruch zu ermöglichen.
  • Die Nichtdurchführung der Verhandlung führt zur Nichtigkeit des Verfahrens.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19471 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einem robusteren Schutz der Grundrechte im Kontext des Europäischen Haftbefehls dar. Es beleuchtet die Bedeutung der Gewährleistung, dass dem Auszuliefernden die Möglichkeit gegeben wird, sich angemessen zu verteidigen und dabei den Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu wahren. Diese Entscheidung klärt somit nicht nur verfahrenstechnische Aspekte, sondern bekräftigt auch den Wert von Gerechtigkeit und Transparenz in einem Rechtssystem, das stets die Rechte all seiner Bürger gewährleisten muss.

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