Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 17455 vom 29. Juni 2025 (Präsident L. Napolitano, Berichterstatter D. Chieca) wichtige Klarstellungen zur Abzugsfähigkeit von Kosten aus Transaktionen mit in Niedrigsteuerländern ansässigen Subjekten geliefert. Diese Entscheidung, die die Generalstaatsanwaltschaft (A.) und den Steuerzahler (E.) gegenüberstellte, ist für internationale Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da sie die Bedingungen für die Überwindung der gesetzlichen Vermutung der Nichtabzugsfähigkeit festlegt und operative Hinweise gibt.
Artikel 110, Absatz 11, des d.P.R. Nr. 917 von 1986 (TUIR), in der zeitlich geltenden Fassung, legt eine Vermutung der Nichtabzugsfähigkeit für Kosten fest, die im Rahmen von Transaktionen mit in Niedrigsteuerländern ansässigen Unternehmen anfallen. Diese Norm zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Gesetz erlaubt jedoch, diese Vermutung zu widerlegen, indem die tatsächliche wirtschaftliche Natur der Transaktion nachgewiesen wird. Hier greift der Kassationsgerichtshof ein und legt strengere Bewisanforderungen fest.
Der Oberste Gerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 17455/2025 die alternativen Wege klargestellt, die dem Steuerzahler zur Verfügung stehen, um die Vermutung zu widerlegen. Die Leitsätze lauten:
Im Hinblick auf Transaktionen mit in Niedrigsteuerländern ansässigen Subjekten kann die gesetzliche Vermutung der Nichtabzugsfähigkeit von Kosten gemäß Artikel 110, Absatz 11, des d.P.R. Nr. 917 von 1986, in der zeitlich geltenden Fassung, vom Steuerzahler widerlegt werden, indem dieser alternativ entweder die tatsächliche Geschäftstätigkeit des ausländischen Unternehmens, mit dem er die Transaktion abgeschlossen hat, oder das Vorhandensein eines tatsächlichen wirtschaftlichen Interesses, das der kommerziellen Transaktion zugrunde liegt, nachweist. Dieses Interesse ist nicht im bloßen Preisvorteil für die Warenlieferung zu sehen, sondern in einem spezifischen Interesse, zu diesem bestimmten Land zu kaufen (oder die Transaktion abzuschließen) aufgrund besonderer Faktoren (z. B. im Zusammenhang mit der lokalen Produktion), die vom Steuerzahler hervorgehoben und nachgewiesen werden müssen.
Dieser Abschnitt ist entscheidend. Der Kassationsgerichtshof verlangt einen konkreten und dokumentierten Nachweis und bietet zwei alternative Wege:
Die Beweislast ist hoch und liegt vollständig beim Steuerzahler, der über die bloße Behauptung der wirtschaftlichen Vorteile hinausgehen muss.
Das Urteil Nr. 17455/2025 stärkt das Prinzip der Vorrangigkeit der Substanz vor der Form bei internationalen Transaktionen. Für Unternehmen bedeutet dies, einen proaktiven Ansatz bei der Planung und Dokumentation von Transaktionen mit Subjekten in Niedrigsteuerländern zu verfolgen. Es ist unerlässlich, eine solide Beweisgrundlage zu schaffen, die die Echtheit und den wirtschaftlichen Zweck der Transaktion belegt. Transparenz und sorgfältige Dokumentation, unterstützt durch fachkundige Beratung, sind unverzichtbare Instrumente für sicheres und konformes Handeln im komplexen internationalen Steuerumfeld.