Das italienische Justizsystem, insbesondere das Strafrecht, basiert auf der Suche nach der prozessualen Wahrheit durch sorgfältige Beweiswürdigung. Unter diesen spielt die Zeugenaussage eine zentrale Rolle und repräsentiert oft die "Stimme" der Fakten. Ihre Natur kann jedoch erheblich variieren, wobei zwischen direkter Zeugenaussage – der Aussage von jemandem, der die Fakten persönlich wahrgenommen hat – und indirekter Zeugenaussage oder "de relato", d. h. der Aussage von jemandem, der Fakten von anderen wiedergibt, unterschieden wird. Aber was passiert, wenn diese Informationskette weiter ausgedehnt wird und sich in eine "zweifach de relato"-Zeugenaussage verwandelt? Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem kürzlich ergangenen Urteil Nr. 25349 von 2025 wichtige Klarstellungen zu diesem heiklen Aspekt geliefert und einen Grundsatz zur Wahrung der prozessualen Garantien bekräftigt.
Die italienische Strafprozessordnung widmet der Regelung der Zeugenaussage breiten Raum, insbesondere Artikel 195 StPO, der die indirekte Zeugenaussage regelt. Diese Norm legt fest, dass der Richter, wenn ein Zeuge Fakten wiedergibt, die er von anderen Personen erfahren hat, anordnen kann, dass diese Personen als Zeugen geladen werden. Das Ziel ist klar: die direkte Quelle, die dem Sachverhalt am nächsten steht, zu bevorzugen, um die größtmögliche Zuverlässigkeit der Beweise zu gewährleisten. Das Problem wird jedoch komplizierter, wenn die Quelle des Zeugen die Fakten wiederum von einer weiteren Person erfahren hat. In diesem Szenario treten die "doppelt de relato"-Erklärungen auf, d. h. Zeugenaussagen, die nicht nur wiedergeben, was andere erzählt haben, sondern was andere erzählt haben, die wiederum Fakten von Dritten wiedergegeben haben. Eine Art "Mundpropaganda" auf mehreren Ebenen, deren Beweiswert verständlicherweise stark auf die Probe gestellt wird.
Das Urteil Nr. 25349 von 2025 der Zweiten Strafkammer des Obersten Kassationsgerichtshofs, mit Präsident G. V. und Berichterstatter G. A., greift genau dieses Thema auf und hebt eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts von Catania teilweise mit Zurückverweisung auf. Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da sie präzise Grenzen für die Bewertung solcher Erklärungen festlegt. Die Lehre lautet:
Im Bereich der indirekten Zeugenaussage stellen zweifach "de relato"-Erklärungen, die Umstände wiedergeben, deren erklärende Quelle ihrerseits "de relato" erfahren hat, keine direkten Beweise dar, sondern bloße Indizien, die nur dann eine Schuldentscheidung begründen können, wenn sie durch andere geeignete Elemente gemäß Art. 192 Abs. 2 StPO gestützt werden.
Diese Aussage ist von größter Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass zweifach "de relato"-Erklärungen nicht als direkte Beweise gelten können, sondern die Natur einfacher Indizien annehmen. Das bedeutet, dass sie für sich allein nicht ausreichen, um eine Schuldentscheidung zu begründen. Ihre Gültigkeit hängt von der Anwesenheit weiterer Beweise ab, die sie untermauern. Dieser Grundsatz hat einige grundlegende Auswirkungen:
Der Verweis auf Artikel 192 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist entscheidend. Diese Norm besagt, dass "die Existenz eines Sachverhalts nicht aus Indizien abgeleitet werden kann, es sei denn, diese sind schwerwiegend, präzise und übereinstimmend". Im Kontext von "doppelt de relato"-Erklärungen bedeutet dies, dass die aus solchen Zeugenaussagen abgeleiteten Indizien durch andere Beweise überprüft und bestätigt werden müssen, die ihre Glaubwürdigkeit und Kohärenz mit dem Gesamtbild belegen. Ohne diese Bestätigungen bleibt die "doppelt de relato"-Erklärung ein schwaches Element, das eine Anklage nicht stützen kann. Die Vorsicht des Gerichts beruht auf der Erkenntnis, dass jeder Schritt in der Übertragungskette einer Information das Risiko von Verzerrungen, Missverständnissen oder sogar vorsätzlichen Manipulationen erhöht. Die Gewährleistung, dass die prozessuale Wahrheit auf soliden und überprüfbaren Elementen beruht, ist ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und des Prinzips des fairen Verfahrens, wie es auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Das Urteil Nr. 25349 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Orientierung für Juristen dar. Es stärkt die Garantien für den Angeklagten G. G. und alle an Strafverfahren Beteiligten, indem es die Notwendigkeit eines rigorosen und kritischen Ansatzes bei der Beweiswürdigung unterstreicht. Die Unterscheidung zwischen direktem Beweis und Indiz und die daraus resultierende Notwendigkeit qualifizierter Bestätigungen für letztere sind ein Grundpfeiler unseres Beweissystems. Anwälte, Staatsanwälte und Richter müssen weiterhin höchste Aufmerksamkeit auf die Herkunft und Solidität der Zeugenquellen legen, insbesondere wenn diese in der komplexen und potenziell fragilen Form von "doppelt de relato"-Erklärungen auftreten. Nur so kann sichergestellt werden, dass jede Gerichtsentscheidung auf einem robusten und eindeutigen Beweismittelbild beruht, während gleichzeitig die Suche nach der Wahrheit und die Grundrechte des Einzelnen geschützt werden.