Einreichung der Zeugenliste per PEC ist zulässig: Kommentar zur Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Strafsektion VI, Urteil Nr. 8915/2024

Die digitale Innovation schreitet auch in den Gerichtssälen voran. Mit dem Urteil Nr. 8915 vom 12. Dezember 2024 (eingereicht am 4. März 2025) hat der Oberste Kassationsgerichtshof, Strafsektion VI, entschieden, dass die Zeugenliste per zertifizierter E-Mail übermittelt werden kann, anstatt sie physisch bei der Geschäftsstelle einzureichen. Eine Entscheidung, die Auslegungsfragen zu Art. 468 der Strafprozessordnung klärt und den Weg für eine schlankere, telematische Abwicklung des Hauptverfahrens ebnet.

Der relevante regulatorische Kontext

Die Frage entstand im Verfahren gegen G. S., bei dem die Verteidigung ihre Zeugenliste per PEC versandt hatte. Das Berufungsgericht von Potenza hatte die telematische Einreichung als unzulässig erachtet, während der Kassationsgerichtshof die Entscheidung aufhebt und sich auf Folgendes beruft:

  • Artikel 111 der Verfassung über das faire Verfahren und die Waffengleichheit;
  • Artikel 111-bis der Strafprozessordnung, eingeführt durch das Gesetzesdekret 150/2022, das die Nutzung telematischer Instrumente fördert;
  • Artikel 468 der Strafprozessordnung, insofern er die Einreichung der Liste vorschreibt, aber ihre Form nicht an Papier gebunden ist.

Das Kollegium unter dem Vorsitz von G. D. A. und mit M. S. G. als Berichterstatter hebt hervor, dass die PEC die Funktion der Discovery vollständig erfüllt: Sie gewährleistet den Parteien und dem Richter die rechtzeitige Kenntnis der zu erhebenden Beweismittel.

Die Übermittlung der Zeugenliste, deren Vorladung im Hauptverfahren die Partei beantragen möchte, per zertifizierter E-Mail anstelle der vorgeschriebenen Einreichung bei der Geschäftsstelle ist zulässig, da es sich um ein Instrument handelt, das der Entwicklung des Kommunikationssystems angemessen ist und bei korrekter und vollständiger Zustellung die Funktion der "Discovery" erfüllt.

Die Leitsatzentscheidung klärt, dass der Kern des Problems nicht die Form, sondern die Sicherheit des Empfangs ist: Die PEC garantiert Datum, Uhrzeit und Integrität des Dokuments und erfüllt somit die gleichen Transparenz- und Bekanntheitsanforderungen wie die papierbasierte Einreichung.

Überwindung abweichender Präzedenzfälle

Der Kassationsgerichtshof distanziert sich von der Entscheidung Nr. 6883/2017, die die Zulässigkeit der Einreichung per PEC ausgeschlossen hatte. Im Einklang mit den Urteilen Nr. 51224/2019 und Nr. 23343/2016 erkennt der Oberste Gerichtshof an, dass das Strafverfahren nicht an überholten Formalismen festhalten kann, insbesondere nach Inkrafttreten des telematischen Strafverfahrens (PCT penale) und der europäischen Bestimmungen zur Digitalisierung der Justiz (vgl. eIDAS-Verordnung).

Der zum Ausdruck gebrachte Grundsatz entspricht auch der Notwendigkeit der Effizienz, die in der Richtlinie (EU) 2016/343 über das faire Verfahren verankert ist und die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Angeklagte ihre Rechte ohne unnötige Hindernisse ausüben können.

Praktische Auswirkungen für Anwälte und Gerichte

Für Juristen bietet das Urteil Nr. 8915/2024 wertvolle Hinweise:

  • Die Liste muss innerhalb der gesetzlichen Fristen an die PEC-Adresse der Geschäftsstelle gesendet werden, vorzugsweise mit digitaler Signatur;
  • Die Zustellungsbestätigung gilt als Nachweis der fristgerechten Einreichung;
  • Die Gerichte müssen sich organisieren, um die per PEC eingegangenen Listen zu protokollieren und in die elektronische Akte aufzunehmen, und Einwände der Unzulässigkeit vermeiden;
  • Bei technischen Problemen bleibt die papierbasierte Einreichung als Ersatzmöglichkeit bestehen, kann aber nicht mehr als einzige Option vorgeschrieben werden.

Die Entscheidung fügt sich in die Linie des Gesetzesdekrets 10/2023 zur Stärkung des telematischen Strafverfahrens ein und trägt zur Reduzierung von Kosten, Zeitaufwand und Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit papierbasierten Formalitäten bei.

Schlussfolgerungen

Der Kassationsgerichtshof fördert mit dem Urteil Nr. 8915/2024 eine moderne Vision des Strafverfahrens, in dem die Technologie ein Verbündeter des fairen Verfahrens und kein formales Hindernis ist. Verteidiger, Staatsanwälte und Geschäftsstellen sind aufgefordert, die durch die PEC gebotene Gelegenheit zu nutzen, um Verfahren zu vereinfachen, Streitigkeiten über Nichtigkeit zu reduzieren und die Justizverwaltung effizienter zu gestalten. Ein Schritt nach vorn in Richtung eines zeitgemäßen Justizsystems, in dem die Form weiterhin die Rechte schützt, ohne die Substanz zu ersticken.

Anwaltskanzlei Bianucci