Das Urteil Nr. 23040 vom 22. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem für viele Arbeitnehmer äußerst wichtigen Thema: der Koexistenz von ASpI (Arbeitslosenversicherung) und der ordentlichen Invaliditätsrente. Die Entscheidung liefert klare Anweisungen bezüglich der Wahlmöglichkeiten zwischen diesen beiden Leistungen und hebt die Folgen einer möglichen verspäteten Ausübung der Option hervor.
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Koexistenz von ASpI und Invaliditätsrente nicht zulässig ist. Daher muss der Versicherte eine Wahlmöglichkeit ausüben, um zu entscheiden, welche der beiden Leistungen er erhalten möchte. Diese Klarstellung ist von grundlegender Bedeutung, da sie Verwirrung zwischen den verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Unterstützung vermeidet, die vom italienischen Rentensystem vorgesehen sind.
Wahlmöglichkeit – Fehlende Fristsetzung – Folgen. Die Koexistenz von ASpI und der bereits bezogenen oder später anerkannten ordentlichen Invaliditätsrente ist nicht zulässig, aber der Versicherte hat die Möglichkeit, sich für eine der beiden Leistungen zu entscheiden. Da keine Frist für die Ausübung der Wahlmöglichkeit vorgesehen ist, kann die Auszahlung der Leistung auch im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gegen die Ablehnung der Anerkennung der ASpI gewählt werden. Die einzige Folge einer verspäteten Ausübung der Wahlmöglichkeit ist die Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Beträge für ASpI gemäß Art. 2, Absatz 41 des Gesetzes Nr. 92 von 2012.
Ein besonders relevanter Aspekt des Urteils betrifft die fehlende Fristsetzung für die Ausübung der Wahlmöglichkeit zwischen ASpI und Invaliditätsrente. Dies bedeutet, dass der Versicherte auch zu einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, entscheiden kann, welche Leistung er erhalten möchte. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass eine verspätete Ausübung rechtliche Konsequenzen hat. Insbesondere muss der Versicherte, der sich nach Erhalt der Invaliditätsrente für die ASpI entscheidet, die zu Unrecht erhaltenen Beträge gemäß Art. 2, Absatz 41 des Gesetzes Nr. 92 von 2012 zurückzahlen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23040 vom 22. August 2024 einen wichtigen Baustein in der italienischen Rentenrechtsprechung darstellt und die Regeln bezüglich ASpI und der ordentlichen Invaliditätsrente klärt. Es ist für die Versicherten von grundlegender Bedeutung, sich ihrer Möglichkeiten und der möglichen rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen bewusst zu sein, um zukünftige Probleme zu vermeiden und eine korrekte Verwaltung der Rentenleistungen zu gewährleisten.