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Das Urteil Nr. 37438 von 2023: Der Verzicht auf das Verteidigungsmandat und seine rechtlichen Konsequenzen | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 37438 von 2023: Verzicht auf das Verteidigungsmandat und seine rechtlichen Folgen

Das jüngste Urteil Nr. 37438 vom 25. Mai 2023, veröffentlicht am 13. September 2023, bietet eine wichtige Reflexion über die Dynamik des Verzichts auf das Verteidigungsmandat im Strafverfahren. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass im Falle eines Verzichts durch den gewählten Verteidiger der Richter verpflichtet ist, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, andernfalls ist das Verfahren nichtig. Dieses Prinzip beruht auf dem Schutz des Rechts auf Verteidigung, das in jeder Phase des Verfahrens gewährleistet sein muss.

Verpflichtung zur Bestellung eines Pflichtverteidigers

Gemäß der Leitsatzentscheidung "Verzicht auf das Verteidigungsmandat – Bestellung eines Pflichtverteidigers – Unterlassung – Folgen – Nichtigkeit – Gleichwertigkeit der Benennung eines sofort verfügbaren Verteidigers gemäß Art. 97 Abs. 4 StPO in der Verhandlung – Ausschluss – Gründe" kann der Verzicht des Verteidigers nicht als bloße Formalität betrachtet werden. Tatsächlich verpflichtet er den Richter, unverzüglich einen Pflichtverteidiger zu bestellen, damit der Angeklagte nicht ohne Rechtsbeistand bleibt. Das Fehlen eines gewählten Verteidigers ohne angemessenes Eingreifen des Richters könnte das Recht auf Verteidigung des Angeklagten drastisch beeinträchtigen.

Unterscheidung zwischen Pflichtverteidiger und vorläufigem Verteidiger

Ein entscheidender Punkt des Urteils betrifft die Unterscheidung zwischen der Bestellung eines Pflichtverteidigers und der eines vorläufigen Verteidigers, der in der Verhandlung hinzugezogen wird. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Benennung eines vorläufigen Verteidigers gemäß Art. 97 Abs. 4 der Strafprozessordnung nicht als gleichwertig mit einer dauerhaften Bestellung angesehen werden kann. Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, um die Wirksamkeit des Rechts auf Verteidigung zu gewährleisten, das nicht auf eine episodische und vorübergehende Lösung beschränkt sein darf.

  • Der Verzicht des gewählten Verteidigers muss zur sofortigen Bestellung eines Pflichtverteidigers führen.
  • Die Bestellung eines vorläufigen Verteidigers erfüllt nicht die Anforderung der Kontinuität der Verteidigung.
  • Das Recht auf Verteidigung muss wirksam und nicht episodisch geschützt werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37438 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren dar. Es unterstreicht, dass der Verzicht auf das Verteidigungsmandat nicht leichtfertig behandelt werden darf, sondern eine sofortige Reaktion des Richters erfordert. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Angeklagte seine Rechte angemessen und kontinuierlich ausüben kann. Daher hat der Oberste Kassationsgerichtshof die zentrale Bedeutung des Rechts auf Verteidigung als grundlegenden Pfeiler des italienischen Rechtssystems bestätigt.

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