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Analyse des Urteils Nr. 32117 von 2024: Unterschiede zwischen dem Verbrechen der unterlassenen Sanierung und der Nichteinhaltung einer Bürgermeisterverfügung | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Nr. 32117 von 2024: Unterschiede zwischen dem Verbrechen der unterlassenen Sanierung und der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung

Das Urteil Nr. 32117 vom 29. Mai 2024, hinterlegt am 7. August 2024, stellt einen wichtigen Beitrag des Obersten Kassationsgerichtshofs im Bereich der Umweltstraftaten dar. In diesem Fall wurde die Unterscheidung zwischen dem Verbrechen der unterlassenen Sanierung, vorgesehen in Art. 452-terdecies des Strafgesetzbuches, und der Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung, geregelt in Art. 255, Absatz 3, des Gesetzesdekrets vom 3. April 2006, Nr. 152, diskutiert. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend für die korrekte Einordnung der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft.

Das Verbrechen der unterlassenen Sanierung

Das Verbrechen der unterlassenen Sanierung liegt vor, wenn ein Verhalten vorliegt, das ein Verschmutzungspotenzial aufweist. Mit anderen Worten, es muss eine Situation bestehen, in der das Versäumnis, eine Fläche zu sanieren, tatsächlich Umweltschäden verursachen kann. Dieses Verbrechen dient dem Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit und verpflichtet Einzelpersonen und Unternehmen, einzugreifen, wenn sie mit Situationen konfrontiert sind, die das Ökosystem beeinträchtigen können.

Die Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung

Im Gegensatz dazu entsteht die Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung, wenn es zu einer Abfallentsorgung kommt, die auch die unkontrollierte Ablagerung einschließt. In diesem Fall wird das Verhalten nicht so sehr wegen des Verschmutzungspotenzials an sich als rechtswidrig betrachtet, sondern weil eine Anordnung, die zur Beseitigung von Abfällen verpflichtete, ignoriert wurde. Es handelt sich um eine Verletzung, die eher mit der Nichteinhaltung administrativer Bestimmungen zusammenhängt als mit einem aktiven und schädlichen Verhalten.

Straftaten gegen die Umwelt – Verbrechen der unterlassenen Sanierung – Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung – Unterschiede – Angabe. Im Bereich der Umweltstraftaten unterscheidet sich das Verbrechen der unterlassenen Sanierung, vorgesehen in Art. 452-terdecies StGB, von der Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung, gemäß Art. 255, Absatz 3, Gesetzesdekret vom 3. April 2006, Nr. 152, da ersteres ein Verhalten mit Verschmutzungspotenzial voraussetzt, während letzteres die Abfallentsorgung, einschließlich der unkontrollierten Ablagerung und Einleitung in Gewässer, erfordert, aus der kein potenziell verschmutzendes Ereignis resultiert.

Schlussfolgerungen

Dieses Urteil bietet einen wichtigen Schlüssel zum Verständnis der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft. Die Unterschiede zwischen dem Verbrechen der unterlassenen Sanierung und der Ordnungswidrigkeit der Nichtbefolgung einer kommunalen Anordnung zur Abfallbeseitigung zeichnen ein komplexes, aber notwendiges regulatorisches Bild zum Schutz der Umwelt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle an der Abfallwirtschaft Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind, um Sanktionen zu vermeiden und zu einer gesünderen Umwelt beizutragen.

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