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Kommentar zum Urteil Nr. 34824 von 2023: Vermögensschaden von besonderer Geringfügigkeit | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 34824 von 2023: Geringfügiger Vermögensschaden

Das Urteil Nr. 34824 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Denkanstöße zur Regelung von Strafmilderungen im Strafrecht, insbesondere im Hinblick auf den Begriff des geringfügigen Vermögensschadens. Der untersuchte Fall betrifft den Angeklagten C. T. und die Umstände, die zur Bewertung seiner Verantwortung im Rahmen einer Tatmehrheit führten.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht befasst sich mit der Frage der Strafmilderung gemäß Art. 62 Nr. 4 des Strafgesetzbuches, der sich auf das Handeln zur Erzielung eines geringfügigen Gewinns bezieht. Insbesondere stellt das Gericht klar, dass die Erklärung der Verjährung eines oder mehrerer Straftaten den Richter nicht daran hindert, die Tatsachen, aus denen sich diese Straftaten zusammensetzen, zu berücksichtigen, um zu beurteilen, ob ein geringfügiger Gewinn vorliegt.

  • Das Urteil analysiert die Relevanz verjährter Straftaten im Kontext der Tatmehrheit.
  • Es wird betont, dass der Richter nicht nur die wirtschaftliche Höhe des Schadens, sondern auch die soziale Missbilligung der Straftat berücksichtigen muss.
  • Der spezifische Fall bezieht sich auf die Ausstellung von Rechnungen für nicht vorhandene Transaktionen.
GERINGFÜGIGER VERMÖGENSSCHADEN - Tatmehrheit - Erklärung der Verjährung für einige von ihnen - Relevanz der für verjährt erklärten Straftaten für die Anerkennung des Umstands gemäß Art. 61 Nr. 4 StGB - Notwendigkeit - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Umstände der Straftat schließt die Erklärung der Verjährung einer oder mehrerer Straftaten den Richter im Falle einer Tatmehrheit für die Anerkennung der allgemeinen Strafmilderung des Handelns zur Erzielung oder des Erzielens eines geringfügigen Gewinns gemäß Art. 62 Nr. 4 StGB nicht daran, die als Tatbestand der verjährten Straftat geltenden Tatsachen zur Beurteilung der Geringfügigkeit des Gewinns zu prüfen. (Sachverhalt im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen für nicht vorhandene Transaktionen, bei dem das Gericht der Ansicht war, dass die besondere Geringfügigkeit nicht nur auf die wirtschaftliche Höhe des dem Fiskus zugefügten Schadens, sondern auch auf den Gesamtschaden und die soziale Missbilligung der Straftat, in tatsächlicher oder potenzieller Hinsicht, bezogen werden muss).

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen sowohl für die gerichtliche Praxis als auch für die Verteidiger. Tatsächlich unterstreicht es die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung der Fakten, die über die bloße wirtschaftliche Feststellung hinausgeht und auch den sozialen Kontext und die potenzielle Missbilligung der Straftat einbezieht. Für Juristen ist es unerlässlich, diese Aspekte bei der Konstruktion der Verteidigung zu berücksichtigen, insbesondere in Situationen der Tatmehrheit.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 34824 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt im Verständnis der Strafmilderungen im italienischen Strafrecht dar. Es zeigt, dass die Rechtsprechung sich ständig weiterentwickelt und von den Fachleuten des Sektors verlangt, auf dem Laufenden zu bleiben und darauf vorbereitet zu sein, komplexe Fragen zu behandeln. Die Fähigkeit, die vom Gericht festgelegten Grundsätze richtig zu interpretieren und anzuwenden, kann im Gerichtsverfahren den Unterschied ausmachen, insbesondere in Fällen, in denen die Besonderheit der Geringfügigkeit des Schadens diskutiert wird.

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