Das Strafprozessrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Feld, das oft durch komplexe Vorschriften gekennzeichnet ist, die eine sorgfältige Auslegung durch die Rechtsprechung erfordern. Der Kassationsgerichtshof hat als oberstes Organ der italienischen Justiz die grundlegende Aufgabe, die einheitliche Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten und Auslegungszweifel zu lösen. In diesem Zusammenhang steht der Beschluss Nr. 20257 vom 30. Mai 2025, eine Entscheidung, die wesentliche Klarstellungen im Bereich der Rechtsmittel bietet, insbesondere in Bezug auf die im vorläufigen Ermittlungsverfahren erlassenen Einstellungsbeschlüsse. Die im Verfahren gegen F. D. S. gegen die Staatsanwaltschaft aufgeworfene Frage drehte sich um die korrekte Auslegung des Anfechtungsregimes nach den jüngsten Reformen.
Das vorläufige Ermittlungsverfahren stellt einen Filtermoment im italienischen Strafverfahren dar. Seine Hauptfunktion besteht darin, zu prüfen, ob die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise ausreichen, um die Anklage vor Gericht zu stützen. Wenn der Richter des vorläufigen Ermittlungsverfahrens (G.U.P.) der Ansicht ist, dass keine ausreichenden Beweise für eine Anklage vorliegen oder dass die Tat nicht besteht, keine Straftat darstellt oder nicht strafbar ist, erlässt er einen Beschluss über die Nichtanordnung einer Verhandlung, der de facto ein Einstellungsbeschluss ist. Traditionell sind diese Beschlüsse gemäß Artikel 428 der Strafprozessordnung (c.p.p.) von der Staatsanwaltschaft anfechtbar.
Der vom Obersten Gerichtshof behandelte Auslegungsknoten ergab sich aus den Änderungen, die durch das Gesetz vom 9. August 2024, Nr. 114, eingeführt wurden. Dieses Gesetz änderte unter anderem Artikel 593 Absatz 2 c.p.p. und legte fest, dass Urteile in Bezug auf Straftaten, für die eine direkte Vorladung zur Verhandlung vorgesehen ist (die in Artikel 550 c.p.p. aufgeführten), nicht anfechtbar sind. Die Frage war: Erstreckt sich diese Nichtanfechtbarkeit auch auf die im vorläufigen Ermittlungsverfahren erlassenen Einstellungsbeschlüsse, wenn die Straftat zu denjenigen gehört, die eine direkte Vorladung erfordern? Mit anderen Worten, hatte die neue Regelung des Artikels 593 Absatz 2 c.p.p. Vorrang vor Artikel 428 c.p.p.?
Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Beschluss Nr. 20257/2025 eine klare und endgültige Antwort gegeben und folgenden Grundsatz aufgestellt:
Das Anfechtungsregime gegen den am Ende des vorläufigen Ermittlungsverfahrens erlassenen Einstellungsbeschluss wird ausschließlich durch Art. 428 StPO bestimmt, wobei die Bestimmung der Nichtanfechtbarkeit für Urteile in Bezug auf Straftaten gemäß Art. 550 StPO, wie durch das Gesetz vom 9. August 2024, Nr. 114, geändert, keine Anwendung findet.
Diese Lehre, formuliert vom Präsidenten G. Fidelbo und dem Berichterstatter M. Ricciarelli, ist von grundlegender Bedeutung. Sie klärt, dass Artikel 428 c.p.p. die spezielle und abschließende Vorschrift darstellt, die die Anfechtbarkeit von im vorläufigen Ermittlungsverfahren erlassenen Einstellungsbeschlüssen regelt. Folglich erstreckt sich die durch das Gesetz Nr. 114/2024 eingeführte Nichtanfechtbarkeit für Urteile in der Hauptverhandlung in Bezug auf Straftaten mit direkter Vorladung (gemäß Art. 550 c.p.p.) nicht auf das Anfechtungsregime von Entscheidungen, die in der Phase des vorläufigen Ermittlungsverfahrens getroffen wurden, und beeinträchtigt dieses auch nicht. Das bedeutet, dass auch bei Straftaten, die mit direkter Vorladung behandelt werden könnten, ein Beschluss über die Nichtanordnung einer Verhandlung für die Staatsanwaltschaft anfechtbar bleibt.
Der Beschluss Nr. 20257/2025 des Kassationsgerichtshofs leistet einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit im Strafprozessrecht. Für Rechtspraktiker, insbesondere für Staatsanwälte und Verteidiger, ist diese Entscheidung von entscheidender Bedeutung. Sie bestätigt, dass die vom G.U.P. erlassenen Einstellungsbeschlüsse stets anfechtbar sind, unabhängig von der Art der Straftat und den jüngsten Änderungen von Artikel 593 c.p.p. in Bezug auf Straftaten mit direkter Vorladung. Dies ist eine Mahnung an die Bedeutung, die spezifischen Vorschriften, die die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens und ihre Wechselwirkungen regeln, genau zu kennen, um so die korrekte Wahrung der beteiligten Rechte und Interessen zu gewährleisten.