Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 39526 vom 20. Juni 2023 liefert wichtige Klarstellungen zur strafrechtlichen Verantwortung von Friseuren, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Körperverletzungen, die während der Dienstleistung auftreten können. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem Normen zu Arbeitsunfällen und beruflicher Sorgfaltspflicht geprüft und neu interpretiert werden.
Der Sachverhalt, der zur Entscheidung des Gerichts führte, betrifft einen Vorfall, bei dem eine Kundin infolge einer Friseurdienstleistung verletzt wurde. Die zentrale Frage war, ob solche Verletzungen einen Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung darstellen und ob die Zuständigkeit zur Beurteilung beim Friedensrichter oder bei einem höheren Gericht liegt. Das Gericht entschied, dass die Zuständigkeit beim Friedensrichter liegt und schloss die Anwendung der Arbeitsunfallvorschriften aus.
Fahrlässige Körperverletzung, auch schwere, die im Rahmen der Friseurtätigkeit verursacht wurde – Verstoß gegen die Vorschriften über Arbeitsunfälle oder Arbeitshygiene – Ausschluss – Berufliche Sorgfaltspflichtverletzung – Ausschluss – Delikt, das außerhalb der Zuständigkeit des Friedensrichters gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzesdekrets Nr. 274 von 2000 liegt – Vorliegen – Sachliche Zuständigkeit – Angabe. Die Verursachung von fahrlässigen, auch schweren Verletzungen bei einer Kundin im Rahmen der Friseurtätigkeit ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzesdekrets vom 28. August 2000, Nr. 274, weder dem Bereich der Arbeitsunfälle zuzuordnen, da kein Arbeitsverhältnis mit der geschädigten Partei besteht, noch dem Begriff der „beruflichen Sorgfaltspflichtverletzung“, der sich nur auf Ausübende einer der in Art. 2229 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen und geregelten intellektuellen Berufe bezieht, so dass die Zuständigkeit zur Beurteilung in diesem Fall beim Friedensrichter liegt.
Dieser Abschnitt ist entscheidend: Das Gericht stellte klar, dass, da kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Friseur und der Kundin besteht, die Vorschriften über Arbeitsunfälle nicht angewendet werden können. Darüber hinaus ist der Begriff der beruflichen Sorgfaltspflichtverletzung auf bestimmte intellektuelle Berufe beschränkt, wodurch auch die berufliche Haftung des Friseurs ausgeschlossen wird.
Dieses Urteil hat vielfältige Auswirkungen für Fachleute des Sektors. Insbesondere wird die Bedeutung von Folgendem hervorgehoben:
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs unterstreicht somit die Notwendigkeit einer größeren Aufmerksamkeit bei den täglichen Berufspraktiken, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und einen sicheren Service zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39526 von 2023 eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion für alle Akteure des Schönheitssektors und für Juristen im Strafrecht bietet. Die klare Unterscheidung zwischen arbeitsrechtlicher und beruflicher Verantwortung ist entscheidend, um die zugrunde liegenden rechtlichen Dynamiken zu verstehen und sowohl Fachleute als auch Kunden zu schützen.