Das Urteil Nr. 20035 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs, hinterlegt am 11. Mai, befasst sich mit einer entscheidenden Frage im Strafprozessrecht: der Bedeutung der Übersetzung von Schriftsätzen zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für alle Angeklagten, unabhängig von ihren Kenntnissen der italienischen Sprache. Dieser Fall, der den Angeklagten U. I. V. betrifft, beleuchtet die Feinheiten rechtlicher Verfahren, wenn es um nicht-italienischsprachige Personen geht, und die Folgen der fehlenden Übersetzung der Vorladung zur Berufungsverhandlung.
Das Berufungsgericht L'Aquila hatte die Berufung für unzulässig erklärt, aber der Schwerpunkt des Urteils liegt auf der Nichtigkeit, die sich aus der unterlassenen Übersetzung der Vorladung zur Berufungsverhandlung ergibt. Die Leitsätze des Urteils lauten:
Nicht-italienischsprachiger Angeklagter - Fehlende Übersetzung der Vorladung zur Berufungsverhandlung - Allgemeine Nichtigkeit mit mittlerer Wirksamkeit - Heilbarkeit. Die Nichtigkeit, die sich aus der unterlassenen Übersetzung der Vorladung zur Berufungsverhandlung an einen nicht-italienischsprachigen Angeklagten ergibt, der kein Italienisch versteht, ist von allgemeiner Natur mit mittlerer Wirksamkeit und muss daher als geheilt betrachtet werden, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wird.
Dieser Abschnitt unterstreicht, dass die Nichtigkeit als von allgemeiner Natur betrachtet wird, was bedeutet, dass sie den gesamten Prozess beeinflussen kann, aber heilbar ist, sofern sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Die gesetzlichen Verweise, wie die Artikel 143 und 180 der Neuen Strafprozessordnung, betonen die Bedeutung des Rechts auf Übersetzung, um die Verständlichkeit der Schriftsätze durch den Angeklagten zu gewährleisten.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig und betreffen die Fairness des Strafverfahrens. Insbesondere:
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Anwälte sich dieser Dynamiken bewusst sind, um die Rechte ihrer Mandanten angemessen schützen zu können. Das Fehlen einer Übersetzung ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern beeinträchtigt die Grundrechte des Angeklagten und untergräbt den Grundsatz des fairen Verfahrens, der in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 20035 von 2023 eine wichtige Reflexion über die Achtung der Rechte von nicht-italienischsprachigen Angeklagten im italienischen Rechtssystem bietet. Die Aufmerksamkeit für die Übersetzung von Schriftsätzen darf nicht als bloße bürokratische Erfüllung betrachtet werden, sondern als wesentliches Element zur Gewährleistung eines fairen und gerechten Verfahrens. Die Heilbarkeit der Nichtigkeit, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wird, stellt eine Aufforderung an die Anwälte dar, proaktiv bei der Verteidigung der Rechte ihrer Mandanten zu sein, damit niemand vom Recht auf Verteidigung und Verständnis seines eigenen Verfahrens ausgeschlossen wird.