Das Urteil Nr. 21089 vom 29. März 2023, erlassen vom Berufungsgericht Bari, befasste sich mit entscheidenden Fragen bezüglich des Grundsatzes der Korrespondenz zwischen Anklage und Urteil. Dieser Grundsatz ist im Strafrecht von grundlegender Bedeutung, da er das Recht auf Verteidigung des Angeklagten gewährleistet und sicherstellt, dass er nicht für Taten verurteilt wird, zu denen er keine angemessene Verteidigungsmöglichkeit hatte.
Der Grundsatz der Korrespondenz, wie im Urteil hervorgehoben, bedeutet, dass die im Urteil festgestellte Tat mit der in der Anklage erhobenen Tat übereinstimmen muss. Das Gericht stellte klar, dass eine Verletzung dieses Grundsatzes vorliegt, wenn eine Heterogenität zwischen der angeklagten und der festgestellten Tat besteht, was erfordert, dass die Anklageschrift klare und spezifische Elemente der Straftat enthält.
Verletzung des Grundsatzes – Heterogenität zwischen der im Urteil festgestellten Tat und der Anklage – Notwendigkeit – Beweisergebnisse, die dem Angeklagten zur Kenntnis gebracht wurden – Relevanz – Sachverhalt. Die Verletzung des Grundsatzes der Korrespondenz zwischen Anklage und Urteil ist gegeben, wenn die im Urteil festgestellte Tat im Verhältnis zur angeklagten Tat eine Heterogenität aufweist, d. h. wenn die Anklageschrift keine Angabe der Tatbestandsmerkmale der im Urteil festgestellten Straftat enthält oder diese nicht induktiv abgeleitet werden können, unter Berücksichtigung aller Beweisergebnisse, die dem Angeklagten zur Kenntnis gebracht wurden und Gegenstand einer wesentlichen Anklage waren. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Verletzung dieses Grundsatzes verneinte, in einem Fall, in dem der Angeklagte wegen der Bereitstellung der logistischen Basis für einen Raubversuch auf ein Wachinstitut verurteilt wurde, während ihm die aktive Teilnahme an der Raubaktion vorgeworfen wurde, mit der Begründung, dass der Genannte bereits in der Sicherungsphase und dann im verkürzten Verfahren volle Kenntnis der Beweisergebnisse hatte, aus denen die tatsächlichen Modalitäten der Beteiligung klar und detailliert hervorgingen).
Das Gericht verneinte die Verletzung des Grundsatzes der Korrespondenz, obwohl dem Angeklagten eine Raubstraftat vorgeworfen wurde, bei der seine aktive Beteiligung angeklagt war. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte Zugang zu allen Beweisen hatte, die seine tatsächliche Beteiligung belegten, auch in der Sicherungsphase. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er die Bedeutung einer korrekten Information und eines angemessenen Zugangs zu Beweismitteln zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens hervorhebt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 21089 von 2023 eine wichtige Reflexion über die Rechte der Angeklagten und die Notwendigkeit eines fairen Verfahrens bietet. Die Übereinstimmung zwischen der angeklagten Tat und dem Urteil ist nicht nur eine Frage der Form, sondern ein Grundsatz, der das gesamte Strafrechtssystem stützt. Entscheidungen von Gerichten, wie die hier untersuchte, erinnern uns an die Bedeutung eines Rechtssystems, das die Rechte aller Beteiligten achtet.