Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 31698 vom 19. Juni 2024 hat wichtige Überlegungen zur Straftat der Verleumdung durch Presseorgane, insbesondere im Kontext von Leitartikeln, hervorgebracht. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Voraussetzungen der mutmaßlichen Wahrheit und der Ausdruckskontinenz, sondern unterstreicht auch die entscheidende Rolle, die die Autorität des Autors bei der Beeinflussung der Wahrnehmung des Lesers spielt.
Verleumdung, wie sie in Artikel 595 des Strafgesetzbuches geregelt ist, stellt ein Verbrechen dar, das den Ruf einer Person schwer schädigen kann. Das Gesetz sieht jedoch auch Abwehrmaßnahmen vor, darunter die mutmaßliche Wahrheit, die es ermöglicht, die strafrechtliche Haftung auszuschließen, wenn der Urheber der Aussage nachweisen kann, dass er in gutem Glauben gehandelt und vernünftige Gründe hatte, die Aussage für wahr zu halten.
In diesem Urteil hat das Gericht bestätigt, dass die Bewertung dieser Voraussetzungen bei Leitartikeln mit größerer Strenge erfolgen muss. Dies liegt daran, dass der Leitartikel, der eine Meinung eines Autors von anerkannter Autorität darstellt, die öffentliche Meinung und damit den Ruf der beteiligten Personen erheblich beeinflussen kann.
Leitartikel – Mutmaßliche Wahrheit – Ausdruckskontinenz – Bewertungskriterien – Angabe. Im Hinblick auf die Verleumdung durch Presseorgane müssen die Voraussetzungen der mutmaßlichen Wahrheit und der Ausdruckskontinenz bei einem Leitartikel mit größerer Strenge bewertet werden, und zwar sowohl aufgrund der Autorität des Autors (die den sogenannten Durchschnittsleser dazu veranlasst, dem Inhalt des Artikels größeres Vertrauen entgegenzubringen) als auch aufgrund der Bedeutung, die dieser Beitrag innerhalb der Zeitung hat, Umstände, aus denen sich eine größere Beeinträchtigung des Rufs der Person ergibt.
Diese Leitsätze unterstreichen die Tatsache, dass der Autor bei einem Leitartikel besonders darauf achten muss, wie er seine Meinungen äußert, da eine unbegründete oder übermäßige Aussage den Ruf anderer wirkungsvoller schädigen kann als andere Arten von Artikeln.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind für Fachleute der Branche von erheblicher Bedeutung. Es ist für Journalisten und Verleger unerlässlich:
Auf diese Weise wird nicht nur der Ruf von Personen geschützt, sondern auch zu einer qualitativ hochwertigen Information beigetragen, die die Grundprinzipien der Pressefreiheit wahrt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 31698 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung zur Verleumdung durch Presseorgane darstellt. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines strengen Ansatzes bei der Bewertung der mutmaßlichen Wahrheit und der Ausdruckskontinenz, insbesondere bei Leitartikeln. Diese Entscheidung schützt nicht nur die Rechte von diffamierten Personen, sondern fördert auch eine verantwortungsvolle und respektvolle Information.