Das Urteil Nr. 17827 vom 7. Februar 2023, hinterlegt am 28. April 2023, bietet eine wichtige Klarstellung zur indirekten Zeugenaussage und zur Verwertbarkeit von "de relato"-Erklärungen im Strafverfahren. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof den Fall behandelt, in dem ein Bezugszeuge von seinem Recht auf Aussageverweigerung gemäß Art. 199 der Strafprozessordnung Gebrauch macht.
Im vorliegenden Fall wies der Gerichtshof die Berufung des Gerichts von Palermo vom 15. Februar 2021 zurück und stellte fest, dass die "de relato"-Erklärungen eines Zeugen, der sich der Beantwortung entzieht, frei bewertet werden können. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die Erklärungen nicht unter die Unverwertbarkeitsfälle fallen, die in Art. 195 Abs. 3 und 7 der Strafprozessordnung vorgesehen sind, welche die Zulässigkeitsbedingungen für Beweismittel regeln.
Prüfung des Bezugszeugen - Aussageverweigerung - Verwertbarkeit von "de relato"-Erklärungen - Vorliegen - Gründe. Im Hinblick auf die indirekte Zeugenaussage sind, wenn der Bezugszeuge von seinem Recht auf Aussageverweigerung gemäß Art. 199 StPO Gebrauch macht, die "de relato"-Erklärungen frei bewertbar, da keine der in Art. 195 Abs. 3 und 7 StPO taxativ vorgesehenen Unverwertbarkeitsfälle zur Anwendung kommt.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung der freien Beweiswürdigung durch den Richter, auch im Falle von Zeugenaussagen, die indirekt oder nicht direkt erscheinen mögen. Der Gerichtshof hat tatsächlich klargestellt, dass die Aussageverweigerung des Zeugen die Möglichkeit, seine Erklärungen zu verwerten, nicht ausschließt, sofern diese im Gesamtzusammenhang des Verfahrens berücksichtigt werden.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung und die juristische Praxis. Zu den wichtigsten gehören:
Diese Überlegungen verdeutlichen die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Beweismitteln und deren Zulässigkeit, da jeder Fall einzigartige Elemente aufweisen kann, die eine eingehende Bewertung erfordern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17827 von 2023 einen Schritt nach vorn im Verständnis der indirekten Zeugenaussage und ihrer Anwendung im Strafrecht darstellt. Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt in der freien Beweiswürdigung durch den Richter, der nun auch "de relato"-Erklärungen trotz der Aussageverweigerung des Zeugen berücksichtigen kann. Dies erweitert nicht nur die Möglichkeiten, eine gerechte Justiz zu erreichen, sondern schafft auch einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Rechtsfälle.