Das jüngste Urteil Nr. 16347 vom 5. April 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bietet eine wichtige Reflexion über die Gültigkeit von Beweismitteln, die durch Nachrichten auf verschlüsselten Plattformen wie Sky ECC gewonnen wurden. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass über einen europäischen Ermittlungsauftrag von einer ausländischen Justizbehörde erwirkte Nachrichten nicht unter die Regelung der Abhörungen fallen und somit gemäß Artikel 234 bis der Strafprozessordnung verwertbar sind.
Der vorliegende Fall betraf Gruppenchat-Nachrichten auf Sky ECC, die im Anschluss an einen europäischen Ermittlungsauftrag erworben wurden. Das Gericht stellte klar, dass solche Nachrichten ein im Ausland gespeichertes dokumentarisches Informationsdatum darstellen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er ihre Verwertbarkeit im Gerichtsverfahren bestimmt und sie trotz des Fehlens der typischen Garantien von Abhörungen als gültige Beweismittel betrachtet werden können.
Es ist wichtig zu betonen, dass es nach Ansicht des Gerichts keine Rolle spielt, ob die Nachrichten "ex post" oder in Echtzeit erworben wurden; entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Anfrage die Kommunikationsströme nicht mehr aktiv waren. Dieses Prinzip beruht auf der Idee, dass die Privatsphäre der Einzelpersonen auch bei Beweismitteln im strafrechtlichen Kontext zu respektieren ist.
Nachrichten in "Sky ECC-Chats" - Erwerb mittels europäischem Ermittlungsauftrag - Verwertbarkeit gemäß Art. 234 bis StPO - Regelung der Abhörungen - Anwendbarkeit - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf Beweismittel stellt die Nachrichtenübermittlung in Gruppen-"Chats" über das "Sky ECC"-System, die mittels eines europäischen Ermittlungsauftrags von einer ausländischen Justizbehörde erworben und entschlüsselt wurde, ein im Ausland gespeichertes dokumentarisches Informationsdatum dar, das gemäß Art. 234 bis StPO verwertbar ist, und keinen Kommunikationsfluss, weshalb die Regelung der Abhörungen gemäß Art. 266 und 266-bis StPO nicht zur Anwendung kommt. (In der Begründung stellte das Gericht klar, dass es keine Rolle spielt, ob die Nachrichten von der ausländischen Justizbehörde "ex post" oder in Echtzeit erworben wurden, da zum Zeitpunkt der Anfrage die Kommunikationsströme nicht mehr aktiv waren).
Das Urteil stützt sich auf spezifische Artikel der Strafprozessordnung, insbesondere auf Artikel 234 bis, der die Verwertbarkeit von Informationsdokumenten regelt. Darüber hinaus heben die Verweise auf die Artikel 266 und 266-bis die Unterscheidung zwischen durch Abhörungen erworbenen Beweismitteln und solchen, die über andere Kanäle gesammelt wurden, hervor. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie italienische und europäische Behörden digitale Beweismittel handhaben.
Das Urteil Nr. 16347 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung des Verständnisses und der Anwendung der Gesetzgebung bezüglich digitaler Beweismittel dar. Mit der zunehmenden Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmittel ist es unerlässlich, dass sich die Gesetze an diese neuen Realitäten anpassen. Die Ausrichtung des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet Anregungen zur Reflexion über die Notwendigkeit, das Recht auf Privatsphäre mit der Wirksamkeit der Strafjustiz in Einklang zu bringen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie dieses Urteil zukünftige Fälle und die Herangehensweise der Behörden bei der Sammlung von Beweismitteln in ähnlichen Kontexten beeinflussen wird.