Die Unterhaltungssteuer und die Vermutung von Einnahmen: Die Klarstellung des Kassationsgerichtshofs im Beschluss Nr. 28909/2025

In der italienischen Steuerrechtslandschaft ist die Grenze zwischen dem Besitz eines Wirtschaftsguts und der Erzielung eines tatsächlichen Einkommens häufig Gegenstand komplexer Rechtsstreitigkeiten. Eine besonders sensible Frage betrifft den Bereich der Spiele und Unterhaltungsangebote, in dem die Verwaltung von Unterhaltungsgeräten spezifischen steuerlichen Regelungen unterliegt. Kürzlich hat der Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione) mit dem Beschluss Nr. 28909 vom 02.11.2025 Klarheit über das Verhältnis zwischen der Unterhaltungssteuer (Imposta sugli Intrattenimenti – ISI) und der Feststellung mutmaßlicher, nicht deklarierter Einnahmen geschaffen und damit Auslegungen revidiert, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten.

Der pauschale Charakter der Unterhaltungssteuer

Der vom Obersten Gerichtshof analysierte Fall betrifft den Steuerpflichtigen P. R. im Rechtsstreit gegen die staatliche Anwaltschaft (Avvocatura Generale dello Stato). Im Mittelpunkt des Streits steht die Natur der ISI selbst, die durch das Dekret des Präsidenten der Republik (D.P.R.) Nr. 640 von 1972 geregelt wird. Diese Steuer wird nicht auf die tatsächlichen Einnahmen berechnet, die durch jedes einzelne Spiel oder jede Nutzung generiert werden, sondern wird pauschal auf der Grundlage der Art und der Anzahl der Geräte bestimmt, die der Inhaber besitzt. Mit anderen Worten: Die Steuer ist allein aufgrund der Tatsache geschuldet, dass das Gerät vorhanden und potenziell nutzbar ist, unabhängig davon, ob die Kunden es tatsächlich verwenden.

Die Richter des Kassationsgerichtshofs haben betont, dass gerade diese Eigenschaft die ISI zu einer Steuer macht, die von der tatsächlichen Rentabilität „entkoppelt“ ist. Um die Tragweite dieser Entscheidung besser zu verstehen, müssen einige Kernpunkte analysiert werden:

  • Die ISI ist auch bei Fehlen tatsächlicher Einnahmen geschuldet.
  • Die Berechnung basiert auf gesetzlich festgelegten Standardparametern (Anzahl und Art der Geräte).
  • Die Entrichtung der Steuer belegt nicht die tatsächliche Vereinnahmung von Geldern durch den Betreiber.

Die Grenze der einfachen Vermutungen im Steuerrecht

Der relevanteste Aspekt des Beschlusses betrifft die Anwendung von Artikel 2729 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile). Die Finanzverwaltung versucht häufig, von einer „bekannten Tatsache“ (der Zahlung der ISI-Steuer) auf eine „unbekannte Tatsache“ (die tatsächlichen Einnahmen) zu schließen. Der Kassationsgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass dieser Automatismus rechtlich nicht haltbar ist. Um von einer gesetzlichen Vermutung sprechen zu können, müssen die Indizien schwerwiegend, präzise und übereinstimmend sein.

Die Unterhaltungssteuer (ISI) ist eine Pauschalsteuer, die auf der Grundlage der Anzahl und der Art der besessenen Unterhaltungsgeräte bestimmt wird und von deren tatsächlicher Rentabilität absieht, da sie auch bei Nichtbenutzung oder fehlenden Einnahmen geschuldet ist. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Zahlung für sich genommen keine schwerwiegende, präzise und übereinstimmende Vermutung für das Vorhandensein von Einnahmen im Sinne von Art. 2729 c.c. darstellen kann, da es an der Voraussetzung der direkten Korrelation zwischen der bekannten Tatsache (der Zahlung der Steuer) und der unbekannten Tatsache (der tatsächlichen Erzielung von Einnahmen) fehlt.

Bei der Kommentierung dieses Leitsatzes wird deutlich, dass der Gerichtshof den Steuerpflichtigen vor Festsetzungen schützen will, die auf bloßen theoretischen Berechnungen basieren, welche die wirtschaftliche Realität nicht berücksichtigen. Wenn die Steuer unabhängig vom Gewinn geschuldet ist, kann ihre Zahlung nicht als Beweis dafür dienen, dass ein Gewinn erzielt wurde.

Schlussfolgerungen zur Tragweite des Urteils

Der Beschluss Nr. 28909/2025 stellt einen wichtigen Präzedenzfall für alle Akteure im Spiel- und Unterhaltungssektor dar. Er bekräftigt den Grundsatz, dass die Beweislast der Finanzbehörde nicht durch einfache Automatismen erfüllt werden kann, wenn es sich um Pauschalsteuern handelt. Für die Betreiber bedeutet dies, dass die italienische Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) keine höheren Einkommensteuern mehr allein auf der Grundlage der Anzahl der installierten Geräte und der darauf entrichteten ISI fordern kann, sondern stattdessen konkrete und direkte Beweise für den tatsächlich erwirtschafteten Reichtum vorlegen muss.

Anwaltskanzlei Bianucci