Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zum Urteil Nr. 23024 von 2024 zur Verleumdung und Schadensersatz | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 23024 von 2024 zu Verleumdung und Schadensersatz

Das Urteil Nr. 23024 vom 22. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des Schadensersatzes für Verleumdung dar. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die Provokation durch das geschädigte Opfer die Höhe des Schadensersatzes nicht mindern kann, gemäß Artikel 1227 des Zivilgesetzbuches. Dieses Rechtsprinzip ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Würde und des Rufs von Personen, insbesondere in einem sozialen Kontext, der zunehmend von der Online-Kommunikation beeinflusst wird.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betraf einen Musiker, dessen künstlerischer Ruf durch verleumderische Aussagen auf einer Internetseite geschädigt wurde. Das Berufungsgericht von Palermo hatte bereits die Möglichkeit einer Minderung des Schadensersatzes aufgrund von Provokationen des Schädigers, einschließlich einer angeblichen Markenrechtsverletzung, ausgeschlossen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt und betont, dass das rechtswidrige Verhalten des Schädigers eine eigenständige Ursache für das schädigende Ereignis darstellt.

Schaden durch Verleumdung - Provokation des Opfers - Anwendbarkeit von Art. 1227 ZGB - Ausschluss - Sachverhalt. Der Schadensersatz für Verleumdung kann gemäß Art. 1227 ZGB nicht aufgrund der Provokation durch das Opfer gemindert werden, da die Entscheidung des Schädigers, die rechtswidrige Handlung zu begehen, eine eigenständige Ursache für das schädigende Ereignis darstellt, welches im Gegensatz dazu nicht durch eine kausale Regelmäßigkeit mit der Provokation in Verbindung gebracht werden kann. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil, das angesichts der Schädigung des künstlerischen Rufs eines Musikers, die durch Aussagen auf der Internetseite seiner Musikgruppe verursacht wurde, die Möglichkeit einer Minderung des Schadensersatzes aufgrund einer Reihe von angeblichen Provokationen, einschließlich der Verletzung einer Marke im Eigentum der Beschwerdeführer, ausgeschlossen hatte).

Rechtliche Implikationen

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs fügt sich in einen breiteren rechtlichen Rahmen ein, in dem der Schutz des Rufs und der persönlichen Ehre von grundlegender Bedeutung ist. Sowohl italienische als auch europäische Normen fördern die Achtung der Menschenwürde und erkennen den Schaden durch Verleumdung als ein Unrecht an, das eine angemessene Entschädigung verdient. Daher ist es unerlässlich, dass die Schädiger die Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen, ohne ihre Handlungen durch erlittene Provokationen rechtfertigen zu können.

  • Anerkennung der persönlichen Würde
  • Verantwortung des Schädigers
  • Auswirkungen der Online-Kommunikation auf den Ruf

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23024 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine wichtige Klarstellung zu den Dynamiken des Schadensersatzes bei Verleumdung bietet. Es bekräftigt, dass die Provokation durch das Opfer nicht als Entschuldigung zur Minderung des zu ersetzenden Schadens herangezogen werden kann. Dieses Prinzip schützt nicht nur den Ruf von Verleumdungsopfern, sondern stärkt auch die Verantwortung der Verfasser schädigender Aussagen und trägt zu einem respektvolleren und bewussteren Kommunikationsumfeld bei.

Anwaltskanzlei Bianucci