Die jüngste Verordnung Nr. 23238 vom 28. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem für Verbraucher entscheidenden Thema: dem Schutz bei Mängeln gekaufter Waren. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der "schwachen" Position des Käufers, auch wenn die betreffende Ware nachfolgenden Übertragungen unterlag. Lassen Sie uns die Details und Auswirkungen dieser Entscheidung analysieren.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit seiner Verordnung der Klage auf Schadensersatz wegen einer Fehlfunktion eines Fahrzeugs stattgegeben, auch wenn dieses später Gegenstand eines Tauschs war. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er hervorhebt, wie die in Artikel 130 des Gesetzesdekrets Nr. 206 von 2005 (Verbraucherschutzgesetzbuch) vorgesehene Abhilfe nicht nur für den Erstkäufer gilt, sondern auch für denjenigen, der die Ware nach einer Abtretung erhält.
Verbraucherschutz gemäß Art. 130 Verbraucherschutzgesetzbuch – Anspruch des Käufers auch bei nachfolgenden Übertragungen – Begründung – Schadensersatz für durch mangelhafte Ware verursachten Schaden – Ermittlung des Schadens – Wertverlust der Sache – Ausschluss – Begründung – Sachverhalt. Im Bereich des Verkaufs von Verbrauchsgütern steht die in Art. 130 des Gesetzesdekrets Nr. 206 von 2005 vorgesehene Wiederherstellungsmaßnahme auch bei nachfolgenden Übertragungen der Ware zu, da der Schutz nicht die Ware an sich betrifft, sondern sich auf die "schwache" Position des Verbrauchers im Rahmen des Verbraucherverhältnisses bezieht, und der Schaden, da der betreffende Vertrag keine spekulativen Zwecke verfolgt, nicht mit dem Wertverlust der Sache gleichzusetzen ist. (Im vorliegenden Fall bestätigte der Oberste Kassationsgerichtshof die Stattgabe der Klage auf Schadensersatz wegen Fehlfunktion eines Fahrzeugs, das später Gegenstand eines Tauschs war, nicht im Hinblick auf den unterschiedlichen Verwertungswert des Fahrzeugs, sondern aufgrund der nachgewiesenen Fehlfunktion des Fahrzeugs).
Dieser Leitsatz unterstreicht einen grundlegenden Grundsatz: Der Verbraucher hat Anspruch auf angemessenen Schadensersatz für Schäden, die durch eine mangelhafte Ware verursacht werden, unabhängig davon, wer die Ware zum Zeitpunkt der Schadensersatzforderung besitzt. Das Gericht hat klargestellt, dass der Schaden nicht ausschließlich mit dem wirtschaftlichen Wertverlust der Ware gleichzusetzen ist, sondern auch die Fehlfunktion und die dem Verbraucher entstandenen Unannehmlichkeiten berücksichtigen muss.
Die Verordnung Nr. 23238 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte in Italien dar. Sie stellt klar, dass der Verbraucherschutz nicht auf den wirtschaftlichen Wert der Ware beschränkt ist, sondern sich auf deren tatsächliche Nutzung und die Einhaltung der mit dem Kauf verbundenen Erwartungen erstreckt. Diese Rechtsprechung bekräftigt die Bedeutung einer bewussten Entscheidung der Verbraucher und unterstreicht die Notwendigkeit für Verkäufer, die Qualität der angebotenen Waren zu gewährleisten. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiterhin zugunsten eines stärkeren Schutzes der Verbraucherrechte und trägt zur Schaffung eines faireren und gerechteren Marktes bei.