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Kommentar zum Urteil Nr. 37070 von 2023: Unangemessener Raub und Aufsaugung des teleologischen erschwerenden Umstands | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 37070 von 2023: Unvollständiger Raub und Aufgehen des teleologischen Merkmals

Das Urteil Nr. 37070 vom 4. April 2023, hinterlegt am 11. September desselben Jahres, bietet eine wichtige Reflexion über das Thema des unvollständigen Raubes und die Anwendung der im italienischen Strafgesetzbuch vorgesehenen erschwerenden Umstände. Insbesondere klärt diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs, wie im Falle des Todes des Opfers infolge der nach der Wegnahme der Güter ausgeübten Gewalt, das teleologische Merkmal gemäß Art. 61 Nr. 2 StGB nach dem Grundsatz der Spezialität im Delikt selbst aufgeht.

Der Kontext des Urteils

Der Fall betrifft eine Person, M. G., die des unvollständigen Raubes beschuldigt wird, eines Verbrechens, das nach dem italienischen Strafgesetzbuch (Art. 628) vorliegt, wenn zur Wegnahme von Gütern Gewalt angewendet wird. Die Besonderheit dieses Urteils liegt darin, dass die angewandte Gewalt zum Tod des Opfers geführt hat, ein Umstand, der Fragen zur rechtlichen Qualifizierung der Handlung und zur Anwendung erschwerender Umstände aufgeworfen hat.

Unvollständiger Raub – Tod des Opfers – Aufgehen des teleologischen Merkmals gemäß Art. 61 Nr. 2 StGB – Bestehen. Im Hinblick auf den unvollständigen Raub, wenn die unmittelbar nach der Wegnahme der Güter ausgeübte Gewalt zum Tod des Opfers führt, geht der erschwerende Umstand des teleologischen Zusammenhangs gemäß Art. 61 Nr. 2 StGB nach dem Grundsatz der Spezialität im Delikt auf, angesichts der Übereinstimmung zwischen den Tatbeständen der begangenen Modalität der Gewaltanwendung und des finalen Elements des Handelns zum Zweck der Sicherung des Gewinns aus der Straftat oder der Straflosigkeit.

Grundsatz der Spezialität und rechtliche Implikationen

Das Gericht bekräftigte die Anwendung des Grundsatzes der Spezialität, der besagt, dass bei Vorliegen einer spezifischeren Strafnorm das weniger spezifische erschwerende Merkmal aufgeht. In diesem Fall wird die Anwendung von Gewalt, die zum Tod des Opfers führte, als spezifisches und relevantes Element betrachtet, das als solches dem teleologischen Merkmal vorgeht. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber bei der Definition des Verbrechens des unvollständigen Raubes bereits eine Form der Gewalt vorgesehen hat, die, wenn sie zu schwerwiegenden Folgen wie dem Tod führt, keiner weiteren Verschärfung bedarf.

  • Gesetzliche Verweise: Strafgesetzbuch, Art. 15, Art. 61, Art. 575, Art. 576, Art. 628, Verfassungsgericht.
  • Zusammenhängende frühere Leitsätze: Nr. 42371 von 2006, Nr. 51457 von 2017, Nr. 33117 von 2022.
  • Abweichende Leitsätze: Nr. 21458 von 2019, Nr. 21730 von 2019, Nr. 36901 von 2011.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37070 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung dar und klärt einen kritischen Aspekt des unvollständigen Raubes und der damit verbundenen erschwerenden Umstände. Das Oberste Kassationsgericht trägt mit seiner Entscheidung dazu bei, die Grenzen zwischen den verschiedenen kriminellen Tatbeständen und den damit verbundenen Folgen klarer zu ziehen, wobei der Schwerpunkt auf der Bedeutung eines kohärenten und begründeten rechtlichen Ansatzes bei der Anwendung der Normen liegt. Dieser Fall beleuchtet nicht nur die Frage des teleologischen Zusammenhangs, sondern bietet auch Anregungen zur Reflexion darüber, wie das italienische Strafrecht mit Gewalt im Zusammenhang mit Vermögensdelikten umgeht, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Auswirkungen gewalttätiger Handlungen sorgfältig zu handhaben.

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