TOSAP und öffentliche Flächennutzung: Die Kassation klärt mit der Verordnung Nr. 16808/2025

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit der Verordnung Nr. 16808 vom 23. Juni 2025 eine entscheidende Auslegung der Gebühr für die Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (TOSAP) vorgenommen. Diese Entscheidung, mit der die Berufung von M. F. gegen D. F. abgewiesen und die Entscheidung des Steuergerichts der II. Instanz Apuliens vom 22. Januar 2024 bestätigt wurde, ist von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der Kriterien für die Steuerpflicht.

Der Fall und die Leitsatz der Kassation

Der Streitfall betraf die Verpflichtung zur Zahlung der TOSAP für die wirtschaftliche Nutzung eines Parkplatzbereichs außerhalb eines multifunktionalen Sportkomplexes, der dem Steuerpflichtigen zur Nutzung überlassen wurde. Der Oberste Gerichtshof hat einen weitreichenden Grundsatz aufgestellt. Hier ist der vollständige Wortlaut des Leitsatzes:

Im Hinblick auf die Gebühr für die Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (TOSAP) ist gemäß den Artikeln 38 und 39 des Gesetzesdekrets Nr. 507 von 1993 die Steuer nicht nur im Hinblick auf die Einschränkung oder Entziehung von Teilen des öffentlichen Bodens für den normalen und kollektiven Gebrauch geschuldet, sondern auch im Hinblick auf die besondere und außergewöhnliche Nutzung, für die die Steuer das Entgelt darstellt, unabhängig von dieser Einschränkung, d. h. für eine reine und einfache Korrelation mit dem besonderen Nutzen, der vom allgemeinen Gebrauch abweicht. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof die angefochtene Entscheidung, die die wirtschaftliche Nutzung eines Parkplatzbereichs außerhalb eines multifunktionalen Sportkomplexes, der dem Steuerpflichtigen zur Nutzung überlassen wurde, als steuerpflichtig erachtet hatte).

Die Entscheidung stellt klar, dass die TOSAP nicht nur an die Verhinderung der öffentlichen Nutzung gebunden ist. Die Steuer ist immer dann geschuldet, wenn eine Person eine "besondere und außergewöhnliche Nutzung" des öffentlichen Bodens vornimmt, die ihr einen spezifischen Vorteil verschafft, auch wenn der Zugang für die Öffentlichkeit nicht vollständig verhindert ist. Das entscheidende Element ist die "Korrelation mit dem besonderen Nutzen, der vom allgemeinen Gebrauch abweicht", wie im Fall eines Parkplatzes, der einer kommerziellen Tätigkeit dient.

Praktische Auswirkungen

Die Verordnung Nr. 16808/2025 hat wichtige Auswirkungen für diejenigen, die öffentliche Räume nutzen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Kriterium der Entziehung: Nicht mehr ausreichend, um die Steuer auszuschließen.
  • Besonderer Nutzen: Das entscheidende Element ist der wirtschaftliche/funktionale Vorteil für den Nutzer.
  • Parkplätze: Die Nutzung von Parkflächen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten unterliegt der TOSAP.
  • Breite Anwendbarkeit: Der Grundsatz gilt für verschiedene Situationen (z. B. Warenannahme/-versand, Außensitzbereiche), die einen spezifischen Vorteil bieten (Art. 38 und 39 D.Lgs. Nr. 507/1993).

Schlussfolgerungen

Die Verordnung des Kassationsgerichtshofs festigt einen grundlegenden Grundsatz: Die TOSAP entsteht immer dann, wenn eine Person eine "besondere und außergewöhnliche Nutzung" des öffentlichen Bodens vornimmt, die ihr einen spezifischen Vorteil verschafft, unabhängig von der physischen Entziehung für die kollektive Nutzung. Für diejenigen, die auf öffentlichen Flächen tätig sind, ist es unerlässlich, ihre steuerliche Situation sorgfältig zu prüfen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Anwaltskanzlei Bianucci