Die internationale justizielle Zusammenarbeit ist im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Ermittlungsauftrag (EEA) ist ein wichtiges Instrument zur Beweiserhebung zwischen EU-Mitgliedstaaten. Seine Anwendung wirft komplexe Fragen der innerstaatlichen Zuständigkeit auf. Der Kassationsgerichtshof liefert mit Urteil Nr. 21594 vom 9. Juni 2025 eine wesentliche Klarstellung.
Der EEA, der in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 108 vom 21. Juni 2017 umgesetzt wurde, ist eine gerichtliche Anordnung für Ermittlungstätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat. Das Dekret regelt die Ausstellung und Ausführung von passiven EEA. Die Herausforderung besteht darin, die zuständige italienische Behörde zu identifizieren, insbesondere wenn die Ermittlungshandlung direkt von einem Richter vorgenommen werden muss.
Das Urteil des Kassationsgerichtshofs, Vorsitzender B. M. und Berichterstatter A. F., hat die funktionale und territoriale Zuständigkeit bei passiven EEA geklärt und die Rolle des Ermittlungsrichters definiert. Der Fall betraf die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Gerichts von Udine.
Im Hinblick auf einen passiven Europäischen Ermittlungsauftrag sieht Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 108 vom 21. Juni 2017 die funktionale und territoriale Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht des Ortes vor, an dem die angeforderte Tätigkeit ausgeführt werden soll. Wenn die ausstellende Justizbehörde fordert, dass die Ermittlungshandlung von einem Richter vorgenommen wird, ist der Ermittlungsrichter desselben Bezirksgerichts zuständig.
Diese Leitsatzentscheidung ist von grundlegender Bedeutung. Das Gericht legt auf der Grundlage von Artikel 4 des Gesetzesdekrets 108/2017 die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft des Ausführungsortes für passive EEA fest. Entscheidend ist die Unterscheidung: Wenn die anfordernde Behörde die Handlung von einem Richter verlangt, geht die Zuständigkeit auf den Ermittlungsrichter desselben Bezirksgerichts über. Dies gewährleistet den gerichtlichen Schutz und verhindert Verzögerungen.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bietet eine klare Anleitung. Wichtige Punkte:
Diese Entscheidung fügt sich in einen gefestigten juristischen Rahmen ein.
Das Urteil Nr. 21594/2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein wichtiger Meilenstein für den EEA. Die Klärung der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für spezifische Anfragen ist entscheidend für Schnelligkeit, Effektivität und die Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Staaten, indem sie das italienische System an die Bedürfnisse einer modernen und grenzüberschreitenden Strafjustiz anpasst. Von entscheidender Bedeutung für Fachleute im Bereich des internationalen Strafrechts.