Der Oberste Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione) hat mit Beschluss Nr. 28458 vom 5. November 2024 einen entscheidenden Fall bezüglich der Haftung von Unternehmen für berufsbedingte Krankheiten im Zusammenhang mit Asbestexposition behandelt. Die zentrale Frage war der Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Tod eines Arbeitnehmers aufgrund von Lungenkrebs. Dieser Artikel untersucht die Einzelheiten des Urteils und seine Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer und die Verantwortlichkeiten der Unternehmen.
Die von A.A. und B.B. eingereichte Berufung betraf die Forderung nach Schadensersatz für den Tod ihres Angehörigen C.C., der während seiner beruflichen Laufbahn Asbest ausgesetzt war. Obwohl die INAIL (Italienisches Institut für Berufsunfallversicherung) die berufliche Herkunft der Krankheit anerkannt hatte, wies das Berufungsgericht Venedig die Klage mit der Begründung zurück, dass ein sicherer Kausalzusammenhang zwischen der Krankheit und der Asbestexposition fehle. Das Gericht schloss nämlich aus, dass der Tumor ein Pleuramesotheliom sei, und hielt die Ursache der Krankheit für ungewiss.
Nach Feststellung des Vorliegens eines der Risikofaktoren ist die Existenz des Kausalzusammenhangs zwischen diesem Risikofaktor und der Krankheit und damit dem Tod, auch gegebenenfalls in Form von Mitursächlichkeit, festzustellen.
Der Oberste Kassationsgerichtshof gab der Berufung statt und kritisierte die Entscheidung des Berufungsgerichts, da es die Gesamtheit der Beweise und den beruflichen Kontext nicht angemessen berücksichtigt habe. Es wurde hervorgehoben, dass der Ausschluss eines Mesothelioms nicht automatisch das Fehlen eines Kausalzusammenhangs impliziere. Das Gericht berief sich auf den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Ursachen gemäß Art. 41 des italienischen Strafgesetzbuches (c.p.) und betonte, dass auch ohne eine spezifische Diagnose eines Mesothelioms die Korrelation zwischen Asbestexposition und Lungenerkrankung nach dem Kriterium des "Wahrscheinlicheren als Nicht-Wahrscheinlichen" nachgewiesen werden könne.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Arbeitnehmern dar, die berufsbedingten Risiken ausgesetzt sind. Es stellt klar, dass der Kausalzusammenhang nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen werden muss, sondern vielmehr durch eine Gesamtbewertung der Umstände. Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung beim Schutz der Arbeitnehmer und bei der Ergreifung angemessener Präventivmaßnahmen bewusst sein.
Zusammenfassend bekräftigt der Beschluss Nr. 28458/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs die Bedeutung eines globalen Ansatzes bei der Analyse von Fällen berufsbedingter Krankheiten. Das Urteil bekräftigt nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern liefert auch einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Risikofaktoren am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen daher diesen Aspekten Beachtung schenken, um Haftungsfälle zu vermeiden und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.