Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Berufshaftung im Gesundheitswesen: Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts, Abteilung III, Nr. 5922 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Berufshaftung im Gesundheitswesen: Kommentar zum Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion III Zivil, Nr. 5922 von 2024

Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichts, Sektion III Zivil, Nr. 5922 von 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur Berufshaftung im Gesundheitswesen. In diesem Fall verklagte A.A. die lokale Gesundheitsbehörde von Turin nach einem chirurgischen Eingriff, der zu erheblichen Schäden führte, und behauptete, der Anästhesist habe fehlerhaft gehandelt. Das Gericht wies jedoch die Forderung nach Schadensersatz ab und betonte die Notwendigkeit, den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem erlittenen Schaden nachzuweisen.

Der rechtliche Kontext und die Grundsätze der ärztlichen Haftung

Im italienischen Recht wird die ärztliche Haftung typischerweise als vertragliche Haftung qualifiziert, wie durch die gefestigte Rechtsprechung festgelegt. Insbesondere hat das Gericht klargestellt, dass der Patient zwar den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem Schaden nachweisen muss, die Gesundheitseinrichtung jedoch die genaue Erfüllung ihrer Verpflichtungen beweisen muss. Dieser Grundsatz ist von entscheidender Bedeutung, da er eine Beweislastverteilung festlegt, die den Ausgang eines Rechtsstreits erheblich beeinflussen kann.

Das Gericht erkannte an, dass der Kausalzusammenhang kein bloßer Umstand ist, sondern durch schlussfolgernde und beweisende Überlegungen ermittelt werden muss.

Die kritischen Punkte des erstinstanzlichen Urteils

Das Berufungsgericht von Turin war der Ansicht, dass A.A. keine ausreichenden Beweise für die Fehlerhaftigkeit des Anästhesisten vorgelegt hatte. Die Kassation hob jedoch hervor, dass das Berufungsgericht zwei grundlegende Elemente verwechselt hatte: die Nichterfüllung und den Kausalzusammenhang. Die Verteidigung von A.A. musste nicht die Fehlerhaftigkeit des Arztes beweisen, sondern nur den Zusammenhang zwischen dem Handeln des Arztes und den erlittenen Schäden. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass die Begründung des Urteils widersprüchlich war und das Gericht die zugunsten des Beschwerdeführers sprechenden Beweismittel nicht berücksichtigt hatte.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 5922 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der Dynamik der ärztlichen Haftung dar und unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Beweislastverteilung. Dieser Fall verdeutlicht, wie Beweismittel in ihrer Gesamtheit bewertet werden müssen und wie wichtig es für Patienten ist, bei der Geltendmachung ihrer Rechte angemessen unterstützt zu werden.

Anwaltskanzlei Bianucci