Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 11413 vom 29. April 2024 bietet eine wichtige Reflexion über den Schutz von Industriedesign-Werken und das Konzept des Plagiats in diesem Bereich. Insbesondere hat der Gerichtshof die Ablehnung einer früheren Entscheidung bestätigt, die eine Lampe namens "1954" des Plagiats eines von den bekannten Architekten A. und P. G. Castiglioni entworfenen Werks beschuldigte.
Die zentrale Frage betraf die Möglichkeit, die Lampe "1954" als Plagiat des Originalwerks zu betrachten, in einem Kontext, in dem Industriedesign durch Serienfertigung und Funktionalität gekennzeichnet ist. Der Gerichtshof stellte klar, dass der künstlerische Wert eines Designwerks nicht durch seine Serienproduktion ausgeschlossen werden kann. Tatsächlich, wie im Gesetz Nr. 633 von 1941 festgelegt, entzieht sich der kreative Charakter eines Designwerks einer rein quantitativen Interpretation und muss anhand objektiver Indikatoren bewertet werden.
GEISTIGES EIGENTUM - RECHTSSUBJEKTE - GESCHÜTZTE WERKE - KREATIVITÄTSMERKMAL Werke des "Industriedesigns" - Schutz gemäß Art. 2, Abs. 1, Nr. 10 des Gesetzes Nr. 633 von 1941, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 95 von 2001 - Bedingungen - Sachverhalt. Der für den Schutz von Werken des "Industriedesigns" erforderliche künstlerische Wert kann nicht durch die serielle Produktion der konzipierten Artikel ausgeschlossen werden, was eine charakteristische Eigenschaft aller Werke dieser Art ist, sondern muss aus objektiven, nicht notwendigerweise kumulativen Indikatoren abgeleitet werden, wie z. B. der Anerkennung durch kulturelle und institutionelle Kreise hinsichtlich des Vorhandenseins ästhetischer und künstlerischer Qualitäten, der Ausstellung auf Messen oder in Museen, der Veröffentlichung in Fachzeitschriften, der Verleihung von Preisen, dem Erwerb eines so hohen Marktwerts, dass er den rein funktionalen Wert übersteigt, oder der Schaffung durch einen bekannten Künstler. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil, das ausgeschlossen hatte, dass eine Lampe namens "1954" ein Plagiat eines Industriedesign-Werks darstellt, das aus der Idee der Architekten A. und P. G. Castiglioni hervorgegangen ist, mit der Begründung, dass die künstlerische Konzeption und der entsprechende Schutz nicht den Leuchtkörper an sich betrafen, sondern dessen Verwendung als Instrument zur Konstruktion der Gesamtanlage, die überwiegend szenografisch war und während der X. Triennale von Mailand im Jahr 1954 präsentiert wurde).
Der Gerichtshof bezog sich auf Artikel 2, Absatz 1, Nr. 10 des Gesetzes Nr. 633 von 1941 und hob hervor, dass Industriedesign geschützt werden kann, wenn es einen kreativen Charakter aufweist. Darüber hinaus betonte er die Bedeutung verschiedener Faktoren, wie z. B. die Anerkennung im kulturellen und institutionellen Bereich, die die Betrachtung eines Werks als geschützt beeinflussen können. Zu den verwendeten Kriterien gehören:
Das Urteil verdeutlicht somit, dass Kreativität nicht nur in Bezug auf Einzigartigkeit gemessen wird, sondern auch durch den Kontext, in dem das Werk geschaffen und geschätzt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 11413 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis des Schutzes von Industriedesign-Werken in Italien darstellt. Es unterstreicht, dass die Serienproduktion die Anerkennung des künstlerischen Werts nicht ausschließt und dass der Schutz von Werken viele Faktoren berücksichtigen muss, nicht nur funktionale. Es ist unerlässlich, dass Designer und Unternehmen diese Grundsätze verstehen, um sich korrekt im rechtlichen Umfeld des geistigen Eigentums zu bewegen.