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Urteil Nr. 23257 von 2024: Solidaritätsbeitrag und Legitimität privatisierter Vorsorgeeinrichtungen | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 23257 von 2024: Solidaritätsbeitrag und Legitimität privatisierter Vorsorgeeinrichtungen

Die jüngste Verordnung Nr. 23257 vom 28. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Kontext der beruflichen Vorsorge. Insbesondere konzentriert sich das Urteil auf die Legitimität der Erhebung eines Solidaritätsbeitrags durch privatisierte Vorsorgeeinrichtungen, wie die Nationale Kasse für Vorsorge und Unterstützung der Wirtschaftsprüfer (CNPADC).

Der normative und rechtliche Kontext

Die zentrale Frage betrifft die Möglichkeit für privatisierte Vorsorgeeinrichtungen, Maßnahmen zu ergreifen, die Abzüge auf bereits festgelegte Leistungen vorsehen. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass solche Handlungen nicht vorgenommen werden können, da sie mit dem Grundsatz des "pro rata" und dem Vorbehalt der Erhebung von Vermögensleistungen gemäß Art. 23 der italienischen Verfassung unvereinbar sind.

Solidaritätsbeitrag – Legitimität – Ausschluss – Begründung. Im Bereich der Vorsorgeleistungen dürfen privatisierte Vorsorgeeinrichtungen (in diesem Fall die Nationale Kasse für Vorsorge und Unterstützung der Wirtschaftsprüfer) keine Handlungen oder Maßnahmen ergreifen, die, auch im Hinblick auf die Sicherstellung des Gleichgewichts des Haushalts und der Stabilität der Verwaltung, die Kriterien für die Festlegung der Rentenleistungen nicht beeinflussen, sondern einen Abzug (in diesem Fall einen Solidaritätsbeitrag) auf eine Leistung vorsehen, die bereits nach den für sie geltenden Kriterien festgelegt wurde. Solche Handlungen sind als unvereinbar mit der Achtung des Grundsatzes des "pro rata" zu betrachten und stellen eine Abgabe dar, die unter die Kategorie der Vermögensleistungen gemäß Art. 23 der Verfassung fällt, deren Erhebung dem Gesetzgeber vorbehalten ist.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat wichtige Auswirkungen für die bei der CNPADC registrierten Freiberufler und im Allgemeinen für alle, die Mitglied privatisierter Vorsorgeeinrichtungen sind. Tatsächlich muss die Erhebung eines Solidaritätsbeitrags, auch wenn sie als notwendige Maßnahme zur Gewährleistung des Haushaltsgleichgewichts erscheinen mag, zwangsläufig die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und die bereits erworbenen Rechte der Begünstigten respektieren.

  • Das Gericht betont, dass jeder Abzug durch ein Gesetz gerechtfertigt sein muss und nicht einseitig von den Vorsorgeeinrichtungen beschlossen werden kann.
  • Da die Rentenleistungen bereits nach spezifischen Kriterien festgelegt sind, können sie ohne eine solide gesetzliche Grundlage keinen weiteren Abgaben unterliegen.
  • Dieses Urteil bekräftigt den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und gewährleistet somit den Schutz der Vermögensrechte der Freiberufler.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23257 von 2024 einen wichtigen Sieg für die Rechte der Freiberufler und für den Schutz der Vorsorge darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof bekräftigt mit dieser Verordnung, dass privatisierte Vorsorgeeinrichtungen im Einklang mit dem Gesetz handeln müssen und keine zusätzlichen Beiträge ohne angemessene gesetzliche Grundlage erheben dürfen. Dies schützt nicht nur die Rechte der Mitglieder, sondern trägt auch zur Gewährleistung der Stabilität und Gerechtigkeit des Vorsorgesystems bei.

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