Das jüngste Urteil Nr. 22105 vom 2. Mai 2023, hinterlegt am 23. Mai 2023, bietet eine wichtige Reflexion über die Kriterien der Beweiswürdigung im Strafrecht. Insbesondere betrifft der Fall den Angeklagten G. C., dessen Verhalten geprüft wurde, um die Relevanz seiner prozessualen Entscheidungen und die daraus resultierenden Konsequenzen für das freie richterliche Ermessen festzustellen.
Nach Ansicht des Gerichts ist es dem Richter gestattet, aus dem Verhalten des Angeklagten nützliche Argumente für die Beurteilung der Umstände des Falles zu ziehen. Dieses Prinzip beruht auf Artikel 192 der Neuen Strafprozessordnung, der es dem Richter gestattet, seine Überzeugung auch auf der Grundlage von Indizien zu bilden, sofern die Beweislastverteilung nicht umgekehrt wird.
Verhalten des Angeklagten - Würdigung - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Beweiswürdigung ist es dem Richter im Rahmen der Bildung seines freien Ermessens gestattet, aus dem Verhalten des Angeklagten nützliche Argumente für die Beurteilung von "aliunde" erlangten Umständen zu ziehen, ohne dass dies zu einer Umkehrung der Beweislastverteilung führen kann. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Weigerung des Angeklagten, dem Sachverständigen eine Stimmprobe zum Vergleich zur Verfügung zu stellen, als Beweismittel zu werten, in Ermangelung einer angemessenen und spezifischen Begründung für rechtmäßig hielt).
In diesem Zusammenhang hielt das Gericht die Entscheidung des Berufungsgerichts für gültig, die Nichtvorlage einer Stimmprobe durch den Angeklagten als Beweismittel zu werten. Dieses Verhalten beeinflusste nach Ansicht des Gerichts nicht nur die Gesamteinschätzung des Falles, sondern zeigte auch eine mangelnde angemessene Begründung seitens des Angeklagten selbst.
Das Urteil verweist auch auf andere Normen und frühere Urteile und schafft so eine Verbindung zwischen Rechtsprechung und Rechtsgrundsätzen. Die zitierten Normen, wie die Artikel 220 und 228 der Neuen Strafprozessordnung, unterstreichen die Bedeutung einer aktiven und begründeten Verteidigung durch den Angeklagten. Der Oberste Kassationsgerichtshof scheint in diesem Urteil im Einklang mit einer bereits gefestigten Rechtsprechung zu handeln, wie frühere Leitsätze belegen.
Diese Urteile unterstreichen unter anderem einen juristischen Trend, der das Verhalten des Angeklagten als Beweismittel wertet, ohne die Garantieprinzipien und das faire Verfahren zu vernachlässigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22105 von 2023 eine wichtige Reflexion über die Beweiswürdigung und die Rolle des Verhaltens des Angeklagten im Strafverfahren darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof bekräftigt mit seiner Entscheidung, dass die prozessualen Entscheidungen des Angeklagten nicht neutral sind, sondern die Entscheidungen des Richters erheblich beeinflussen können. Dies wirft Fragen auf, wie Angeklagte ihre Verteidigung gestalten sollten und welchen Wert ihre Entscheidungen während des Verfahrens haben.