Das jüngste Urteil Nr. 21108 vom 10. Mai 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zur Wiederholung von Vorsichtsmaßnahmen, einem Thema von großer Bedeutung im Strafrecht. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die Möglichkeit der erneuten Erlassung von bereits aufgehobenen Vorsichtsmaßnahmen nicht ausgeschlossen ist, sofern diese auf anderen Voraussetzungen beruhen als denen, die zuvor geprüft wurden.
Der vorliegende Fall betraf eine präventive Beschlagnahmungsanordnung gegen V. D. M. im Zusammenhang mit einem Betrugsdelikt zur Erlangung öffentlicher Mittel. Nach einer ersten Aufhebung der Anordnung prüfte das Gericht die Gültigkeit einer neuen Beschlagnahmungsanordnung und stellte fest, dass die weiteren Ermittlungen neue Beweise und eine andere Art der rechtswidrigen Handlung aufgedeckt hatten.
Nach den Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs oder des Gerichts im Rahmen des Verfahrens zur Anfechtung von Vorsichtsmaßnahmen ist die Wiederholung von Anordnungen mit demselben Gegenstand wie die aufgehobene Anordnung nicht ausgeschlossen, sofern sie auf anderen Voraussetzungen beruhen. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Berufung gegen eine präventive Beschlagnahmungsanordnung zurückwies, die nach einer früheren Aufhebung im Zusammenhang mit einem Betrugsdelikt zur Erlangung öffentlicher Mittel erneut erlassen wurde, mit der Begründung, dass die durchgeführten weiteren Ermittlungen sowohl den unterschiedlichen Betrag des durch falsche Bescheinigungen erhaltenen Beitrags als auch die andere Art der rechtswidrigen Handlung im Vergleich zu der im ersten vorsorglichen Beschluss geprüften Art festgestellt hatten).
Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen für Anwälte und ihre Mandanten. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 21108 von 2023 einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung zu Vorsichtsmaßnahmen darstellt. Es klärt, dass bei Vorliegen neuer Beweismittel vorsorgliche Anordnungen erneut erlassen werden können, auch nach einer früheren Aufhebung. Dieses Prinzip stärkt nicht nur die Wirksamkeit strafrechtlicher Ermittlungen, sondern gewährleistet auch ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen der Justiz und den Rechten der Angeklagten.