Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zum Urteil Nr. 34523 von 2023: Recht auf Verteidigung und Abwesenheit des Angeklagten | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 34523 von 2023: Recht auf Verteidigung und Abwesenheit des Angeklagten

Das jüngste Urteil Nr. 34523 von 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Strafrecht: dem Schutz des Rechts auf Verteidigung des Angeklagten im Falle seiner Abwesenheit vom Prozess. Diese Entscheidung, die das Urteil des Berufungsgerichts Triest ohne Zurückverweisung aufhebt, klärt einige grundlegende Aspekte bezüglich der Informationspflicht des Angeklagten und der Bedingungen für die Durchführung eines Verfahrens in Abwesenheit.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft den Angeklagten S. R., der zum Zeitpunkt seiner Festnahme eine Zustellungsadresse bei einem Pflichtverteidiger angegeben hatte. Das Gericht hat entschieden, dass die bloße mangelnde Sorgfalt des Angeklagten, sich über die Prozessführung zu informieren, für sich genommen keine freiwillige Umgehung der Kenntnis des Prozesses darstellt. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Achtung des Rechts auf Verteidigung, wie es in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist.

Erklärung der Zustellungsadresse beim Pflichtverteidiger zum Zeitpunkt der Festnahme - Informationspflicht des Angeklagten - Nichtvorliegen - Folgen - Tatsächliche Kenntnis des Prozesses - Positive Feststellung - Notwendigkeit. Im Hinblick auf ein Verfahren in Abwesenheit stellt die mangelnde Sorgfalt des Angeklagten, sich über die Durchführung des gegen ihn geführten Verfahrens zu informieren, nach der Wahl der Zustellungsadresse beim Pflichtverteidiger zum Zeitpunkt der Festnahme, nicht automatisch die "freiwillige Umgehung der Kenntnis des Prozesses" dar und begründet keine - nicht zulässige - Vermutung der Kenntnis der "vocatio in iudicium", die vom Richter positiv festgestellt werden muss, um in Abwesenheit fortzufahren, als tatsächliche Kenntnis, ohne Umkehrung der entsprechenden Beweislast.

Die Bedeutung des Rechts auf Verteidigung

Das Recht auf Verteidigung ist ein Grundprinzip des fairen Verfahrens, das durch Artikel 24 der italienischen Verfassung und Artikel 6 der Europäischen Konvention garantiert wird. Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass der Richter die Kenntnis des Angeklagten über die Prozessführung positiv feststellen muss. Diese Feststellung muss ohne automatische Wissensvermutung erfolgen, um eine Verletzung des Rechts auf Verteidigung zu vermeiden.

  • Die Erklärung der Zustellungsadresse beim Pflichtverteidiger ist eine Handlung, die eine Verantwortung des Justizsystems impliziert, sicherzustellen, dass der Angeklagte informiert wird.
  • Der Richter kann nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte vom Prozess Kenntnis hat, nur weil er sich nicht um die Information bemüht hat.
  • Es ist unerlässlich, dass die Kenntnis des Prozesses positiv festgestellt wird, um Ungerechtigkeiten und Rechtsverletzungen des Angeklagten zu vermeiden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 34523 von 2023 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz des Rechts auf Verteidigung von Angeklagten dar. Es klärt, dass die Verantwortung, den Angeklagten zu informieren, nicht allein bei ihm liegen kann, sondern eine gemeinsame Last mit dem Justizsystem sein muss. Dieses Prinzip stärkt nicht nur den Schutz individueller Rechte, sondern trägt auch zu einem fairen und gerechten Verfahren im Einklang mit nationalen und internationalen Normen bei.

Anwaltskanzlei Bianucci