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Kommentar zum Urteil Nr. 33700 von 2023: Erlöschen der Straftat und Feststellung des Tatzeitpunkts | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 33700 vom 2023: Erlöschen der Straftat und Feststellung des Tatzeitpunkts

Das Urteil Nr. 33700 vom 06. Juli 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über den Grundsatz des 'favor innocentiae', der in Artikel 531 Absatz 2 der Strafprozessordnung vorgesehen ist. Insbesondere hat sich das Gericht mit dem Fall eines Angeklagten, G. P.M. Seccia Domenico, im Hinblick auf die Frage des Erlöschens der Straftat und die Feststellung des Zeitpunkts ihrer Begehung geäußert.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Gerichtsfall hat das Gericht dazu veranlasst, festzustellen, dass der 'favor innocentiae' bei unterlassener Feststellung des 'tempus commissi delicti' nicht geltend gemacht werden kann. Dieses Rechtsprinzip besagt, dass der Richter, wenn Unsicherheit über das Vorliegen eines Grundes für das Erlöschen der Straftat besteht, die Nichtfortsetzung des Verfahrens erklären muss. Im vorliegenden Fall schloss jedoch das Fehlen einer klaren Feststellung des Zeitpunkts, zu dem die Straftat begangen wurde, die Anwendbarkeit dieser Begünstigung aus.

Entscheidung gemäß Art. 531 Abs. 2 StPO. Anwendungsbereich - Feststellung - Unterlassene Feststellung des Tatzeitpunkts - Ausschluss. Im Hinblick auf die Erklärung des Erlöschens der Straftat findet der 'favor innocentiae' gemäß Art. 531 Abs. 2 StPO, wonach der Richter die Nichtfortsetzung des Verfahrens erklärt, wenn Unsicherheit über das Vorliegen eines Grundes für das Erlöschen der Straftat besteht, keine Anwendung im Falle der unterlassenen Feststellung des 'tempus commissi delicti'.

Die Bedeutung der zeitlichen Feststellung

Dieses juristische Urteil unterstreicht die Bedeutung einer genauen zeitlichen Rekonstruktion im Strafverfahren. Juristen müssen sich bewusst sein, dass für die korrekte Geltendmachung des 'favor innocentiae' gesicherte Erkenntnisse über den Zeitpunkt der Begehung der Straftat unerlässlich sind. Fehlen diese Erkenntnisse, besteht die Gefahr, dass der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens beeinträchtigt und die Rechte der beteiligten Parteien verletzt werden.

  • Der 'favor innocentiae' muss stets mit der Notwendigkeit abgewogen werden, ein faires und gerechtes Verfahren zu gewährleisten.
  • Zeitliche Klarheit ist entscheidend für die Identifizierung möglicher Gründe für das Erlöschen der Straftat.
  • Jede unterlassene Feststellung kann erhebliche Folgen für den Ausgang des Verfahrens haben.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 33700 vom 2023 eine wichtige Mahnung für alle Juristen darstellt, dem Zeitpunkt der Begehung der Straftat Aufmerksamkeit zu schenken. Die Feststellung des 'tempus commissi delicti' ist nicht nur eine technische Frage, sondern eine Notwendigkeit, um die Achtung der Rechte der Angeklagten zu gewährleisten und ein gerechtes Verfahren sicherzustellen. Das Urteil lädt daher dazu ein, über die Bedeutung einer genauen Rekonstruktion der Fakten nachzudenken, damit die Gerechtigkeit tatsächlich verwaltet werden kann.

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