Das jüngste Urteil Nr. 16083 vom 17. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet bedeutende Reflexionspunkte bezüglich der Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsauflagen und des Schadensersatzes. Das Gericht bekräftigte die Bedeutung eines angemessenen Schadensersatzes, der dem von dem Opfer erlittenen Schaden entsprechen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen muss.
Das vorliegende Urteil bezieht sich auf einen Fall von Stromdiebstahl, bei dem der Angeklagte, N. A., die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsauflagen beantragt hatte. Das Gericht prüfte den vom Angeklagten vorgelegten Schadensersatzvorschlag und hob hervor, dass dieser nicht mit seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit übereinstimmte. Nach Ansicht des Gerichts muss der Schadensersatz proportional zu dem der Opfer zugefügten Schaden, aber auch zur wirtschaftlichen Situation des Angeklagten sein.
Antrag auf Aussetzung mit Bewährungsauflagen - Schadensersatz - Entsprechung des der Opfer zugefügten Schadens „soweit möglich“ bzw. den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten - Ermittlungsbefugnisse des Richters gemäß Art. 468-bis Abs. 5 StPO - Ausübung - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsauflagen muss der Schadensersatz dem der Opfer zugefügten Vermögensschaden entsprechen, „soweit möglich“, oder jedenfalls dem maximal von dem Angeklagten zu erwartenden Aufwand unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Richter muss daher, sofern Ermittlungsbedarf besteht, gemäß Art. 464-bis Abs. 5 StPO seine Ermittlungsbefugnisse ausüben, während er in anderen Fällen lediglich den verfolgten Begründungsweg darlegen muss. (Sachverhalt bezüglich Stromdiebstahls, bei dem das Gericht die Entscheidung, mit der der angebotene Schadensersatz mit präziser Begründung als unzureichend bewertet wurde, als beanstandungsfrei erachtete, da der Vorschlag nach den vorliegenden Daten im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Angeklagten, die sich unter anderem aus dem Wert der Betriebsmittel und dem von ihm in die unternehmerische Tätigkeit investierten Kapital ergab, inkohärent war).
Dieses Urteil unterstreicht die aktive Rolle des Richters bei der Bewertung und Überprüfung von Schadensersatzvorschlägen. Insbesondere verleiht Artikel 468-bis Absatz 5 der Strafprozessordnung dem Richter Ermittlungsbefugnisse, die ausgeübt werden müssen, wenn es zu vertiefende Elemente gibt. Dieser Ansatz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass der Schadensersatz nicht nur die Bedürfnisse des Opfers erfüllt, sondern auch die wirtschaftlichen Fähigkeiten des Angeklagten berücksichtigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16083 von 2023 eine wichtige Klarstellung zum Thema Schadensersatz im Zusammenhang mit der Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsauflagen bietet. Es betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen und begründeten Bewertung durch den Richter, der ein Gleichgewicht zwischen dem dem Opfer geschuldeten Schadensersatz und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Angeklagten gewährleisten muss. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Opfer, sondern trägt auch zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem er verhindert, dass ein unangemessener Schadensersatz die wirtschaftliche Lage des Angeklagten weiter beeinträchtigt.