Steuernachzahlungen und strafrechtlicher Charakter: Kommentar zur Verordnung 29345/2025

Im komplexen Panorama des italienischen Steuerrechts ist die Grenze zwischen Verwaltungs- und Strafsanktionen oft verschwommen. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Kassationsgerichts, die Verordnung Nr. 29345 vom 06.11.2025, befasst sich erneut mit diesem entscheidenden Thema und betont den Schutz des Steuerzahlers vor der Verdoppelung von Strafverfahren. Der Fall sah die Generalstaatsanwaltschaft und den Steuerzahler D. D. in einem Rechtsstreit gegenüber, der die höchsten Gerichte zur Bestimmung der genauen Natur der verhängten Sanktionen erreichte.

Die Kriterien des EGMR und die Natur der Sanktionen

Die von den "Ermellini" (Richtern des Kassationsgerichts) behandelte Kernfrage betrifft die Möglichkeit, eine Sanktion, die die nationale Rechtsordnung als rein verwaltungsrechtlich einstuft, als strafrechtlich zu qualifizieren. Zu diesem Zweck greift das Kassationsgericht nachdrücklich auf die sogenannten Engel-Kriterien zurück, die von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entwickelt wurden. Nach diesen Grundsätzen bestimmt nicht die vom nationalen Gesetzgeber gegebene Bezeichnung die Natur einer Sanktion, sondern ihr strafender Charakter und die Schwere der Konsequenz für den Bürger.

Insbesondere hat das Gericht festgelegt, dass drei grundlegende Parameter zu bewerten sind: die rechtliche Qualifizierung des Verstoßes im innerstaatlichen Recht, die Natur des Verstoßes selbst und der Schweregrad der Sanktion. Wenn eine Steuermarke besonders hoch ist und einen rein repressiven und abschreckenden Zweck hat, kann sie einer strafrechtlichen Sanktion gleichgestellt werden und somit die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention aktivieren.

Im Bereich der Steuersanktionen kann eine formal verwaltungsrechtliche Sanktion als strafrechtlich betrachtet werden, um den Grundsatz des materiellen ne bis in idem anzuwenden, unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung des EGMR entwickelten Kriterien, wie ihre rechtliche Qualifizierung nach innerstaatlichem Recht als strafrechtlich und nicht als disziplinarisch oder verwaltungsrechtlich, ihre tatsächliche Natur und ihr Schweregrad.

Der Kommentar zu dieser Maxime unterstreicht eine garantistische Wende: Der Grundsatz ne bis in idem verbietet es nämlich, eine Person zwei Verfahren (einem strafrechtlichen und einem verwaltungsrechtlichen) für denselben Sachverhalt zu unterwerfen, wenn beide Verfahren im Wesentlichen strafenden Charakter haben. Diese Ausrichtung zielt darauf ab, zu verhindern, dass der Staat eine unverhältnismäßige sanktionierende Macht ausübt und sicherstellt, dass der Bürger nicht zweimal für dasselbe Verhalten bestraft wird.

Auswirkungen auf steuerliche Streitigkeiten

Die Verordnung 29345/2025 ist kein Einzelfall, sondern fügt sich in eine bereits durch wichtige frühere Entscheidungen (wie die Urteile Nr. 9076 und 9077 von 2021) gezogene Rechtsprechungslinie ein. Die Anwendung dieser Grundsätze hat unmittelbare praktische Auswirkungen für Steuerzahler, die in Steuerprüfungen verwickelt sind:

  • Größerer Schutz in Fällen von Überschneidungen zwischen Verwaltungsstrafen und Strafverfahren wegen Steuerdelikten.
  • Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit unverhältnismäßiger Sanktionen anzufechten, die gegen Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 der EMRK verstoßen.
  • Notwendigkeit für die Finanzverwaltung, die Kumulierung von Sanktionen mit äußerster Sorgfalt zu bewerten.

Der Verweis auf Artikel 11 des Gesetzesdekrets 472/1997 und die Artikel 4 und 6 der EMRK bestätigt, dass das nationale Recht stets im Einklang mit den übernationalen Grundsätzen der Fairness und Gerechtigkeit ausgelegt werden muss.

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 29345/2025 des Kassationsgerichts stellt einen grundlegenden Baustein für die Rechtssicherheit im Steuerbereich dar. Indem die Richter bekräftigten, dass die Substanz Vorrang vor der Form hat, bestätigten sie, dass der Steuerzahler nicht schutzlos gegenüber Verwaltungsstrafen sein darf, die aufgrund ihrer Höhe und ihres Zwecks wie echte strafrechtliche Verurteilungen wirken. Für Fachleute und Bürger ist dieses Urteil eine Mahnung, die Konformität von Steuerverfahren stets mit den europäischen Grundsätzen der Rechtskultur zu bewerten.

Anwaltskanzlei Bianucci