Der Trust stellt eines der komplexesten und meistdiskutierten Institute in der italienischen Rechts- und Steuerlandschaft dar. Ursprünglich aus den Common-Law-Systemen stammend, erforderte seine Integration in die nationale Rechtsordnung jahrelange Rechtsprechung, um die anwendbare steuerliche Behandlung präzise zu definieren. Kürzlich hat der Beschluss Nr. 30343 vom 17.11.2025 des Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) weitere Klarheit in eine grundlegende Frage gebracht: Wann ist die proportionale Erbschafts- und Schenkungssteuer geschuldet und wann ist hingegen lediglich die feste Registersteuer anzuwenden?
Der Rechtsstreit, der die Aufmerksamkeit der Richter auf sich zog, betrifft die von B., vertreten durch den Rechtsanwalt A. G. T., gegen die staatliche Anwaltschaft (Avvocatura Generale dello Stato) eingelegte Revision. Im Mittelpunkt des Streits steht das Wesen des Trusts selbst und der Zeitpunkt, zu dem die proportionale Steuerschuld entsteht. Nach der gefestigten Rechtsprechung, auf die auch hier Bezug genommen wird, setzt die Erbschafts- und Schenkungssteuer zwingend eine tatsächliche Bereicherung des Begünstigten voraus.
In vielen Fällen führen die Errichtung eines Trusts und die Übertragung von Vermögenswerten in diesen nicht zu einem unmittelbaren Vermögensübergang. Der Trustee fungiert faktisch als Verwalter der Vermögenswerte für einen bestimmten Zweck oder zugunsten von Begünstigten, die die Erträge oder das Kapital möglicherweise erst zu einem zukünftigen und ungewissen Zeitpunkt erhalten. In einem solchen Szenario fehlt die nach Artikel 53 der Verfassung vorgesehene steuerliche Voraussetzung, nämlich die durch eine tatsächliche Vermögensmehrung zum Ausdruck gebrachte Leistungsfähigkeit.
Der Oberste Gerichtshof bekräftigt mit dem vorliegenden Beschluss einen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Um die Tragweite dieser Entscheidung besser zu verstehen, ist es nützlich, die folgenden Kernpunkte zu betrachten:
Diese Auslegung steht im Einklang mit der europäischen und internationalen Gesetzgebung, insbesondere mit dem Haager Übereinkommen vom 1. Juli 1985, das in Italien durch das Gesetz Nr. 364 von 1989 umgesetzt wurde und die Rechtmäßigkeit der für den Trust typischen Vermögensabsonderung anerkennt.
Zur Besteuerung des Trusts gilt: Die proportionale Erbschafts- und Schenkungssteuer – die eine Vermögensmehrung im Wege der Freigebigkeit voraussetzt – findet Anwendung, wenn die endgültige Übertragung der Rechte vom Trustee auf den Begünstigten bereits mit der Errichtung des Trusts erfolgt; andernfalls ist der Akt lediglich der festen Registersteuer zu unterwerfen.
Der Kommentar zu diesem Leitsatz ist für jeden Fachmann oder Privatmann, der sich diesem Instrument nähern möchte, unerlässlich. Das Gericht stellt klar, dass der steuerliche Zeitpunkt nicht notwendigerweise mit der Unterzeichnung der Errichtungsurkunde des Trusts zusammenfällt. Wenn die Urkunde vorsieht, dass die Vermögenswerte erst bei Beendigung des Trusts oder bei Eintritt bestimmter Bedingungen auf den Begünstigten übergehen, wird die proportionale Steuer erst zu diesem zweiten Zeitpunkt fällig. Zu Beginn unterliegt der Dotationsakt ausschließlich der festen Registersteuer, da es sich um einen Akt handelt, der der Verwaltung dient und nicht um eine bereits vollzogene Freigebigkeit.
Der Beschluss Nr. 30343/2025 stellt einen wichtigen Baustein für die Rechtssicherheit im Steuerbereich dar. Er bestätigt, dass das Finanzamt kein potenzielles Vermögen oder einen bloßen Vorgang der Vermögensabsonderung besteuern darf, wenn kein tatsächlicher und gegenwärtiger Eigentumsübergang vorliegt, der den Endbegünstigten bereichert. Für diejenigen, die den Trust als Instrument zum Vermögensschutz oder zur Nachlassplanung nutzen möchten, bietet diese Entscheidung eine klare Orientierungshilfe, um steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden und die mit der Verwaltung der eigenen Vermögenswerte verbundenen Kosten korrekt zu planen.