MwSt. und Konsortien: Die Kassation definiert das indirekte Mandat mit der Anordnung Nr. 16654 von 2025 neu

Die italienische Steuerlandschaft unterliegt ständigen juristischen Auslegungen und Klarstellungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken haben können. Ein kürzlicher Eingriff des Obersten Kassationsgerichtshofs mit der Anordnung Nr. 16654 vom 22. Juni 2025 fügt sich genau in diesen Kontext ein und liefert wichtige Klarstellungen zur Mehrwertsteuerbehandlung in den Beziehungen zwischen Konsortien und Konsortialmitgliedern, insbesondere wenn der Mechanismus des indirekten Mandats (mandato senza rappresentanza) zur Anwendung kommt. Diese Entscheidung, bei der C. (vertreten durch D. A.) gegen A. (Generalstaatsanwaltschaft) als Parteien auftraten und die Berufung gegen die Entscheidung des Steuerberufungsgerichts der II. Instanz der Toskana abwies, legt grundlegende Prinzipien fest, die eine sorgfältige Analyse für Unternehmen und Freiberufler verdienen.

Das indirekte Mandat im Konsortialkontext: Ein regulatorischer Rahmen

Bevor wir uns dem Kern der Entscheidung zuwenden, ist es hilfreich, kurz den regulatorischen Kontext zu rekapitulieren. Konsortien sind Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die in den Artikeln 2602 ff. des Zivilgesetzbuches (insbesondere Art. 2615 ter für Konsortien mit externer Tätigkeit) geregelt sind und auf die Regelung oder Durchführung von Phasen der jeweiligen Unternehmen abzielen. Oft handelt das Konsortium im Namen der Konsortialmitglieder, aber in eigenem Namen, was ein indirektes Mandat (art. 1705 c.c.) darstellt. Das bedeutet, dass das Konsortium Geschäfte mit Dritten abschließt, Rechte erwirbt und Verpflichtungen eingeht, aber die Ergebnisse dieser Operationen an die Konsortialmitglieder weitergeben muss.

Traditionell genossen im Mehrwertsteuerbereich die Beziehungen zwischen Auftraggeber und indirektem Beauftragten eine gewisse steuerliche „Neutralität“, die die Hauptoperation für Steuerzwecke replizierte. Der Oberste Gerichtshof wollte jedoch klären, wie diese Neutralität zu interpretieren und anzuwenden ist, insbesondere in einem so komplexen Kontext wie dem der Konsortien.

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs: Ende der steuerlichen Neutralität in Konsortialbeziehungen

Die Anordnung Nr. 16654/2025, mit Berichterstatter Dr. P. G. und Präsidentin Dr. T. H., befasst sich direkt mit der Frage der steuerlichen Relevanz der internen Beziehungen zwischen Konsortium und Konsortialmitgliedern im Rahmen eines indirekten Mandats. Die aus dem Urteil abgeleitete Leitsatz ist von grundlegender Bedeutung:

Im Mehrwertsteuerbereich verlieren im Falle eines indirekten Mandats zwischen Konsortium und Konsortialmitglied die Beziehungen zwischen Beauftragtem und Auftraggeber ihre Neutralität und werden zu Voraussetzungen für die Anwendung der Steuer, deren Bemessungsgrundlage dem Entgelt für die vom indirekten Beauftragten erbrachte oder erhaltene Dienstleistung entspricht, in einem Fall vermindert und im anderen durch die Provision erhöht, sodass aus steuerlicher Sicht keine Differenz zwischen dem Betrag, der vom Konsortialunternehmen an den externen Auftraggeber fakturiert wird, und dem Betrag, der vom Konsortialmitglied an das Konsortialunternehmen fakturiert wird, zulässig ist, außer derjenigen, die den Provisionen oder den Kosten spezifischer vom Konsortium an den externen Auftraggeber erbrachter Dienstleistungen entspricht.

Diese Entscheidung setzt einen klaren Punkt: Die Beziehungen zwischen Konsortium (Beauftragter) und Konsortialmitglied (Auftraggeber) sind für die Mehrwertsteuer nicht mehr automatisch neutral. Sie werden selbst zu steuerpflichtigen Vorgängen. Die Bemessungsgrundlage für diese internen Vorgänge muss dem Entgelt für die vom indirekten Beauftragten erbrachte oder erhaltene Dienstleistung entsprechen, zuzüglich oder abzüglich der Provision. Dies bedeutet, dass, abgesehen von den dem Konsortium zustehenden Provisionen oder den Kosten spezifischer vom Konsortium an den externen Auftraggeber erbrachter Dienstleistungen, keine unzulässige Preisdifferenz zwischen dem vom Konsortium an den Endkunden fakturierten Betrag und dem vom Konsortialmitglied an das Konsortium selbst fakturierten Betrag zulässig ist.

Dieses Prinzip steht im Einklang mit der Auslegung von Artikel 3, Absatz 3, des DPR Nr. 633/1972, der die vom indirekten Beauftragten erbrachten oder erhaltenen Dienstleistungen denen des Auftraggebers gleichstellt. Der Gerichtshof verweist zudem auf den früheren, übereinstimmenden Leitsatz Nr. 21860 von 2016, als Beweis für eine gefestigte Ausrichtung, die jedoch in ihrer praktischen Anwendung vollständig verstanden werden muss.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Freiberufler

Die Auswirkungen dieser Anordnung sind erheblich für alle Konsortialunternehmen und ihre Konsortialmitglieder, die mit einem indirekten Mandat tätig sind. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Neuberechnung der Bemessungsgrundlage: Es ist unerlässlich sicherzustellen, dass die Bemessungsgrundlage der internen Vorgänge das Entgelt und die Provisionen korrekt widerspiegelt, ohne unzulässige Abweichungen von externen Rechnungen.
  • Überprüfung der Rechnungsmodelle: Unternehmen müssen ihre Rechnungsverfahren überprüfen, um die Konformität mit dem vom Kassationsgerichtshof festgelegten Grundsatz zu gewährleisten und zu vermeiden, dass der
Anwaltskanzlei Bianucci