Das Urteil Nr. 36940 vom 18. September 2024, hinterlegt am 4. Oktober 2024, stellt einen wichtigen Meilenstein in der italienischen Rechtslandschaft bezüglich Stromdiebstahl dar. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat sich mit dem heiklen Thema der Verwertbarkeit von Erklärungen befasst, die dem Enel-Prüfer gegeben wurden, und dabei einige grundlegende Aspekte geklärt, die die Natur von Inspektionsaktivitäten und das Verteidigungsrecht der Angeklagten betreffen.
Der vorliegende Fall betraf die Angeklagte G. M., die des Stromdiebstahls beschuldigt wurde. Während der von Enel-Mitarbeitern durchgeführten Überprüfungen kamen Erklärungen von M. ans Licht, die nach Ansicht der Anklage die Begehung der Straftat hätten beweisen können. Der Gerichtshof musste jedoch die Gültigkeit dieser Erklärungen im Rahmen eines Strafverfahrens bewerten.
Stromdiebstahl – Überprüfungstätigkeit des Enel-Prüfers – Inspektionstätigkeit administrativer Art – Bestehen – Erklärungen, die einem Prüfer von einer Person gegeben wurden, bei der Daten vorliegen, die auf das Bestehen einer Straftat hindeuten – Ordentliches Verfahren – Verwertbarkeit – Ausschluss – Prüfprotokoll – Verwertbarkeit – Bedingungen. Im Hinblick auf Stromdiebstahl sind im ordentlichen Verfahren Erklärungen, die einem Enel-Prüfer von einer Person gegeben wurden, bei der auch nur einfache Daten vorliegen, die auf eine als Straftat zu wertende Tatsache hindeuten, nicht verwertbar, da die Überprüfungstätigkeit eine Inspektionstätigkeit administrativer Art gemäß Art. 220 der Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung hat und das Verbot der Zeugenaussage über Erklärungen des Ermittlungs- oder Angeklagten auch für Erklärungen gilt, die im Rahmen der Inspektionstätigkeit von einer Person abgegeben wurden, die später Ermittlungen unterzogen wurde. (In der Begründung hat der Gerichtshof ferner festgestellt, dass das vom Prüfer erstellte Protokoll hingegen zur Beweisführung der erfolgten Überprüfung, der Art des Stromdiebstahls, der Beschreibung des Zustands der Örtlichkeiten und des erfolgten Diebstahls verwertbar ist).
Diese Leitsätze bieten eine wichtige Lesart der Arbeit der Prüfer und ihrer Rolle im Prozess. Im Wesentlichen können die während der Überprüfungstätigkeiten abgegebenen Erklärungen nicht als Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden, da diese Tätigkeiten eine inspizierende und keine anklagende Natur haben.
Das Urteil beleuchtet das heikle Gleichgewicht zwischen dem Verteidigungsrecht und den Befugnissen der Kontrollorgane. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die im Strafverfahren verwendeten Beweismittel unter Wahrung der Rechte des Angeklagten erhoben werden, um zu vermeiden, dass potenziell zwanghafte Erklärungen das endgültige Urteil beeinflussen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 36940 von 2024 einen Schritt nach vorn bei der Wahrung der Rechte der Angeklagten und bei der Festlegung der Grenzen zwischen Inspektionstätigkeit und Beweiserhebung im Strafrecht darstellt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Juristen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen, um ein faires und gerechtes Verfahren im Einklang mit den geltenden Vorschriften und den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit zu gewährleisten.