Das Urteil Nr. 1328 vom 20. Januar 2025 des Obersten Kassationsgerichts (Corte di Cassazione) stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis des Rentenschutzes italienischer Arbeitnehmer dar, die im Ausland tätig sind. Insbesondere befasste sich der vorliegende Fall mit einem italienischen Staatsbürger, L. D. B., der für ein von einem italienischen Unternehmen kontrolliertes Unternehmen in den Vereinigten Staaten gearbeitet hatte. Das Gericht musste den Umfang von Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 86 von 1975 prüfen, der die Washingtoner Konvention über soziale Sicherheit umsetzt.
Die zentrale Frage betraf die Anwendbarkeit der italienischen Rentengesetzgebung für im Ausland beschäftigte italienische Arbeitnehmer. Gemäß der geltenden Gesetzgebung wird die Arbeit eines italienischen Staatsbürgers in den Vereinigten Staaten von der italienischen Gesetzgebung abgedeckt, jedoch mit Einschränkungen. Das Gericht stellte klar, dass der Verweis auf ein von einem italienischen Unternehmen kontrolliertes Unternehmen als tatsächliche Voraussetzung und nicht als Faktor, der die Verantwortung des Arbeitgebers verändert, zu interpretieren ist.
Im Allgemeinen. Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 86 von 1975, der die Washingtoner Konvention zwischen Italien und den USA über soziale Sicherheit umsetzt, sieht vor, dass die Arbeit eines italienischen Staatsbürgers in den Vereinigten Staaten im Dienste eines italienischen Arbeitgebers oder eines von einem italienischen Unternehmen kontrollierten Unternehmens von der italienischen Gesetzgebung abgedeckt ist. Dies ändert nichts an der allgemeinen Bestimmung von Artikel 2115 des Zivilgesetzbuches, wonach der Arbeitgeber für die Beitragszahlungspflicht verantwortlich ist, da der Verweis auf die Arbeit im Dienste eines von einem italienischen Unternehmen "kontrollierten" Unternehmens als bloße tatsächliche Voraussetzung für die Anwendung des italienischen Rechts gilt und nicht zur Identifizierung eines anderen Trägers von Beitrags- und Entschädigungspflichten dient.
Das Urteil bekräftigt, dass die Verantwortung des Arbeitgebers in Rentenangelegenheiten unverändert bleibt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer für ein kontrolliertes Unternehmen tätig ist. Das bedeutet, dass italienische Unternehmen weiterhin die italienischen Beitragsverpflichtungen einhalten müssen, auch wenn Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt sind. Das Gericht hebt daher die Notwendigkeit einer strengen Anwendung der Vorschriften hervor, um einen angemessenen Schutz für italienische Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 1328 von 2025 eine wichtige Klarstellung zum Rentenschutz italienischer Arbeitnehmer im Ausland bietet. Es unterstreicht, dass trotz der Komplexität der Beschäftigung in kontrollierten Unternehmen das italienische Recht weiterhin die Rentenrechte der Arbeitnehmer garantiert. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte italienischer Arbeitnehmer dar, sowohl im Inland als auch im Ausland.