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Urteil Nr. 37245 von 2024: die Rechtmäßigkeit des Abrissanordnungs im Falle der Verjährung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 37245 von 2024: Die Rechtmäßigkeit der Abrissverfügung bei Verjährung

Das Urteil Nr. 37245 von 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen im Bereich der Bauvergehen, insbesondere im Hinblick auf die Abrissverfügung von Bauwerken. Diese Entscheidung fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der durch eine zunehmende Aufmerksamkeit für die baurechtliche Ordnungsmäßigkeit und den Schutz des Territoriums gekennzeichnet ist.

Die Frage der Abrissverfügung

In diesem Fall musste sich die Angeklagte, C. R., mit einer Abrissverfügung auseinandersetzen, die sich auf die Fertigstellungsarbeiten eines früheren, wegen Verjährung erloschenen illegalen Baus bezog. Das Gericht hat entschieden, dass trotz des Erlöschens des illegalen Baus durch Verjährung die Abrissverfügung für das gesamte Bauwerk ausgeführt werden muss.

Bauvergehen - Abrissverfügung - Fertigstellungs- und/oder Fortsetzungsarbeiten früherer illegaler Bauten, die wegen Verjährung als erloschen erklärt wurden, mit der daraus resultierenden Aufhebung der Abrissverfügung - Ausdehnung der Abrissverfügung auf das gesamte Bauwerk - Rechtmäßigkeit - Gründe. Die Abrissverfügung, die auf einem Verurteilungsurteil beruht und in Art. 31, Abs. 9, des Präsidialdekrets vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehen ist, muss auch dann für das gesamte Bauwerk ausgeführt werden, wenn sie sich auf Bauarbeiten bezieht, die die Fortsetzung oder Fertigstellung eines früheren illegalen Baus betreffen, der wegen Verjährung als erloschen erklärt wurde und in Bezug auf den die frühere Abrissverfügung aufgehoben worden war. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass die eingetretene Verjährungserklärung kein für den Angeklagten günstiges Urteil darstellt).

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der strengen Anwendung der Bauvorschriften und der Einhaltung der im Präsidialdekret vom 6. Juni 2001, Nr. 380, festgelegten Verfahren. Das Gericht hat betont, dass die Feststellung der Verjährung nicht einer Freisprechung des Angeklagten gleichkommt, sondern vielmehr bedeutet, dass der illegale Bau fortbesteht und daher die Abrissverfügung rechtmäßig bleibt.

  • Die Verjährung beseitigt das Bauvergehen nicht, sondern löscht nur dessen Strafbarkeit aus.
  • Die Abrissverfügung muss das Bauwerk in seiner Gesamtheit berücksichtigen, auch wenn Teile davon später renoviert oder fertiggestellt wurden.
  • Es ist für Immobilieneigentümer von grundlegender Bedeutung, die rechtlichen Auswirkungen möglicher illegaler Bauten zu verstehen, auch im Falle der Verjährung.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37245 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich der Bauvergehen dar. Es klärt, dass die Abrissverfügung nicht auf einzelne Teile des Bauwerks beschränkt werden kann, sondern vollständig umgesetzt werden muss. In einem Kontext, in dem der Schutz des Territoriums immer wichtiger wird, ist es unerlässlich, dass die Bürger sich der rechtlichen Konsequenzen möglicher illegaler Bauten und der geltenden Vorschriften bewusst sind.

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