Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 23598 vom 24. bietet einen interessanten Denkanstoß zum Thema Scheingeschäfte bei Verträgen und zum Recht auf Herabsetzung von Schenkungen zugunsten der Pflichtteilsberechtigten. Der Gerichtshof prüfte einen Fall, in dem ein Pflichtteilsberechtigter, B.B., zwei von seiner Mutter zugunsten seines Bruders A.A. geschlossene Kaufverträge anfocht und behauptete, diese Verträge würden in Wirklichkeit eine Schenkung verschleiern.
Das Verfahren geht auf den Antrag von B.B. zurück, der die Nichtigkeit zweier Kaufverträge feststellen lassen wollte, da es sich seiner Meinung nach um nicht formell gültige Schenkungen handelte. Das Berufungsgericht von Bologna gab dem Antrag statt, stellte die Simulation fest und erklärte die Verträge wegen Formmangels für nichtig, da sie nicht in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen worden seien.
Der Pflichtteilsberechtigte ist befugt, als Dritter die Simulation eines vom Erblasser getätigten Verkaufs durch Zeugen und Indizien zu beweisen.
Das Gericht stellte fest, dass der Pflichtteilsberechtigte im Falle einer Anfechtung durch einen Pflichtteilsberechtigten als Dritter und nicht als Erbe agiert, was eine größere Beweisfreiheit ermöglicht. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er es dem Pflichtteilsberechtigten ermöglicht, seine Rechte zu verteidigen, ohne den Beweiseinschränkungen ausgesetzt zu sein, die für die an den Rechtsgeschäften Beteiligten gelten.
Ein zentraler Punkt der Entscheidung ist die Beweislast im Falle einer Simulation. Das Gericht stellte klar, dass im Falle der Simulation eines Kaufvertrags der Käufer den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises erbringen muss. B.B. konnte seinen Antrag daher mit ausreichenden Indizien für den scheinbaren Charakter der Kaufverträge untermauern, wie z. B. das Verwandtschaftsverhältnis und das Fehlen eines Zahlungsnachweises.
Das vorliegende Urteil bekräftigt gefestigte Grundsätze im Erbrecht und im Recht der Scheingeschäfte und unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Rechte der Pflichtteilsberechtigten. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungen und bestätigt, dass in Abwesenheit von Gegenurkunden der Nachweis der Simulation auf Indizien und Vermutungen beruhen muss.
Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass die in den notariellen Urkunden enthaltenen Erklärungen, die die Zahlung bescheinigen, nicht ausreichen, um die tatsächliche Zahlung des Kaufpreises nachzuweisen, da sie als bloße Erklärungen zugunsten des Käufers angesehen werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Cass. civ., Sez. II, Ord. Nr. 23598 vom 24. ein wichtiges Eingreifen des Kassationsgerichtshofs im Bereich der Scheingeschäfte bei Verträgen und des Schutzes der Rechte der Pflichtteilsberechtigten darstellt. Die Entscheidung klärt die Beweislast und die Rechte der übergangenen Pflichtteilsberechtigten und bietet somit einen besseren Schutz für diejenigen, die durch verschleierte Vermögensverfügungen geschädigt werden könnten.