Die jüngste Verordnung Nr. 17634 vom 26. Juni 2024, erlassen vom Rechnungshof (Corte dei Conti), bietet eine wichtige Auslegung der Haftung gegenüber medizinischem Personal und klärt die Auswirkungen von Schadensersatzansprüchen durch Gesundheitsverwaltungen. Dieses Urteil ist besonders bedeutsam, insbesondere im Kontext des Gesetzes Nr. 24 von 2017, das wichtige Änderungen zur Berufshaftung im Gesundheitswesen eingeführt hat.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Haftungsklage gegen medizinisches Personal auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 24 von 2017 zulässig ist. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Verwaltung auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Ärzte geltend machen kann. Die beiden Klagearten sind getrennt und autonom und verfolgen unterschiedliche Ziele und Interessen:
Im Allgemeinen. Die Haftungsklage gegen medizinisches Personal, die auch nach dem früheren Recht vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 24 von 2017 zulässig ist, schließt nicht aus, dass die Verwaltung die ordentlichen zivilrechtlichen Haftungsklagen erheben kann, da es sich um getrennte, autonome Klagen handelt, die dem Schutz unterschiedlicher Interessen dienen. Im ersten Fall sind diese von öffentlichem und allgemeinem Charakter, da sie sich auf die ordnungsgemäße Führung der öffentlichen Verwaltung und den korrekten Einsatz von Ressourcen beziehen. Im zweiten Fall bleiben sie auf die klagende Verwaltung beschränkt, die nicht mit sanktionierendem Ziel, sondern ausschließlich zur Erzielung der vollständigen Wiedergutmachung des erlittenen Schadens handelt. Werden diese Klagen kumulativ ausgeübt, stoßen sie auf das Verbot der Verdoppelung von Schadensersatzansprüchen, wobei bereits in anderer Instanz gezahlte Beträge mindernd zu berücksichtigen sind.
Diese Klarstellung durch den Rechnungshof hat wichtige Auswirkungen für Gesundheitsverwaltungen und Fachleute des Sektors. Die Möglichkeit, Haftungsklagen und Schadensersatzklagen zu kumulieren, bietet den öffentlichen Einrichtungen ein wirksameres Instrument zum Schutz ihrer Interessen und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ressourcennutzung. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, das Verbot der Verdoppelung von Schadensersatzansprüchen zu beachten, um das Risiko übermäßiger oder unbegründeter Forderungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 17634 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung von Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen darstellt. Die Unterscheidung zwischen Haftungsklagen und Schadensersatzklagen ist entscheidend für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und für den Schutz der Rechte der Verwaltungen selbst. Es ist unerlässlich, dass Fachleute des Sektors diese Unterscheidungen verstehen, um effektiv und im Einklang mit den geltenden Vorschriften handeln zu können.